Vorarlberg: Zwei Gesetzestexte in der Begutachtung - Stellungnahmen bis 13. Dezember 2013 möglich
Bregenz (vlk) - Die Vorarlberger Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe zur Begutachtung versandt:
Diese liegen bis 13.12.2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung
zur öffentlichen Einsicht auf und können auf http://www.vorarlberg.at
abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit
Änderungsvorschläge zu erstatten.
Zur Begutachtung versandt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts
und der direkten Demokratie (Sammelnovelle). Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der Reformvorschläge
zur Demokratiereform der Arbeitsgruppe "Landtags- und Demokratiereform". Diese Arbeitsgruppe wurde im
Frühjahr des Jahres 2012 vom Vorarlberger Landtag eingerichtet und hat bis zum Frühjahr 2013 zahlreiche
Vorschläge ausgearbeitet. Der Entwurf soll im Wesentlichen zu einer Stärkung der Vorzugsstimmen führen,
einen neuen Prüfmaßstab bei der Zulassung von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen
schaffen und direkt demokratische Instrumente stärken. Die Stärkung direkt demokratischer Instrumente
soll durch Erleichterungen bei der Stellung von Volksbegehren, Anhörungsrechte der Antragsteller von Volksbegehren
und eine verbesserte Abstimmungsbroschüre bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen erfolgen.
Der zweite Gesetzesentwurf betrifft die Änderung des Gesetzes über die Einrichtung und Aufgaben des Unvereinbarkeitsausschusses
des Landtages. Damit sollen Änderungen des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes des Bundes nachvollzogen
werden. So wird etwa der Umfang von Meldepflichten außerparlamentarischer Tätigkeiten konkretisiert
oder die Änderung des Gesetzestitels von Unvereinbarkeitsgesetz in Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz
berücksichtigt.
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