Landesrätin Dunst plädiert zum Fest der Freude für ein Kaufverhalten mit Maß
und Ziel statt Einstieg in die Schuldenfalle
Eisenstadt (bmls) - Die Burgenländerinnen und Burgenländer lassen sich, laut einer aktuellen Online-Umfrage,
Weihnachten einiges kosten – mit pro Kopf 562 Euro überraschenderweise um einiges mehr, als der österreichische
Durchschnitt, der dafür 421 Euro ausgibt. Im Gegenzug wird allerdings nach den Feiertagen in der Bankenombudsstelle,
der österreichweit einzigen Einrichtung dieser Art, in der Schuldenberatung und im Referat für Familie
und Konsumentenschutz des Landes Burgenland ein massiver Anstieg an Beratungen festgestellt.
„In den ersten drei Monaten des neuen Jahres steigen erfahrungsgemäß die Beratungen deutlich an. Wir
haben im Jänner die meisten Neuklienten. Weihnachten ist somit vielfach gleichlautend mit dem Einstieg in
die Schuldenfalle. Alleine von Jänner bis März 2013 gab es insgesamt 212 neue KlientInnen in der Schuldenberatungsstelle,
vorwiegend mit Problemen, die durch falsche Vorgehensweise bei Weihnachtseinkäufen bzw. durch Selbstüberschätzung
verschuldet waren. Im Jahr 2013 rechnen wir insgesamt mit mehr als 650 neuen Klienten in der Schuldenberatung.
Somit nehmen 32% der neuen Klienten in den ersten drei Monaten nach Weihnachten Kontakt mit der Schuldenberatungsstelle
auf. Aber auch die Anzahl der Beratungen in der Bankenombudsstelle und im Referat für Familie und Konsumentenschutz
nehmen ebenfalls zu. Anstatt mehr Geld für Weihnachten auszugeben, als – neben den monatlich laufenden Fixkosten
– tatsächlich zur Verfügung steht, wäre es sinnvoller, mehr Zeit, Freude und inneren Frieden zu
schenken“, erklärte dazu Landesrätin Verena Dunst als zuständige Referentin der Burgenländischen
Landesregierung.
Immer mehr Menschen umgehen den vorweihnachtlichen Einkaufsstress aber auch und erledigen ihre Einkäufe via
Internet vom Wohnzimmer aus. „Der Onlinekauf birgt allerdings auch viele Risiken in sich: Zu späte Lieferungen,
Schwierigkeiten beim Umtausch oder vermeintlich seriöse Angebote, die sich nach der Bestellung als Falle entpuppen,
führen die Beschwerdelisten an. Eine gute Orientierung für sicheres Online-Shopping bietet das Österreichische
E-Commerce-Gütezeichen. Online-Shops, die mit dem E-Commerce-Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen
strenge Kriterien, die laufend überprüft werden. Eine weitere sehr gute Hilfestellung bietet die Internetseite
http://www.watchlist-internet.at. Diese Seite informiert
über aktuelle Betrugsfälle im Internet und gibt Tipps zur Prävention und erklärt, woran man
einen potentiellen Betrüger im Internet erkennt“, betonte Mag.a Natascha Varga, Leiterin des Referats Familie
und Konsumentenschutz beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Um böse Überraschungen nach den Feiertagen grundsätzlich zu vermeiden, rät Landesrätin
Dunst, das Haushaltsbudget nie aus den Augen zu verlieren, Haushaltslisten zu führen, das „Weihnachtsbudget“
genau festzulegen und damit auch auszukommen, die „Nebenkosten“ für das Festessen, Einladungen usw. zu kalkulieren,
Lockangebot, wie „Kaufen Sie heute, zahlen Sie in 3 Monaten“, genau zu überdenken, Ratenkäufe größtmöglich
zu vermeiden, die Zinsenhöhe sowie die monatlichen Belastungen zu beachten, bzw. das Preis– und Leistungsverhältnis
abzuklären.
Dazu Bankenombudsfrau Helga Schmidt: „Bei Kontoüberziehungen ist es wichtig, die anfallenden Zinsen und Kosten
zu berücksichtigen sowie, um den Überblick nicht zu verlieren, sämtliche Zahlungen mit Bankomat–
und Kreditkarte zu notieren.“ Insgesamt gesehen, so Schmidt weiter, ist die Zusammenarbeit mit den Burgenländischen
Banken hinsichtlich der Beratung und Hilfestellung bei Bankgeschäften sehr gut, wobei direkte Ansprechpersonen
und diverse Ombudsstellen die Kooperation erleichtern. Bezüglich der Beratungen und Interventionen mit Banken
gibt es nach wie vor Probleme mit der Rückzahlung von Krediten und Kontoüberziehungen: „Die großen
Banken geben viele Fälle an Inkassobüros weiter, was dann sehr schwierig ist, denn wenn man Unterlagen
benötigt muss man doch meistens die Bank oder den Rechtsanwalt bemühen. Es betrifft meist Bankkunden,
die schon jahrelang keine Nachrichten, Mahnungen etc. mehr von der Bank bekommen haben. Oft auch Bürgen, geschiedene
Partner, Witwen, die nicht einmal mehr wissen, was sie unterschrieben haben.“
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