Notwendige Anpassungen und Verbesserungen:
Eisenstadt (magistrat) - Zu einer Neuordnung der Eisenstädter Parkraumbewirtschaftung wird es im kommenden
Frühjahr kommen. Sowohl in der gebührenfreien als auch in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone werden
notwendige Anpassungen vor-genommen. Die Neuordnung wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderats zur Abstimmung
gebracht und soll voraussichtlich am 1. April mit dem Aufstellen der neuen Parkautomaten in Kraft treten.
Die letzten Veränderungen in der Eisenstädter Parkraumbewirtschaftung liegen vier bzw. fünf Jahre
zurück. Damals wurden die Parkzonen erweitert, die Parkgebühren angepasst und Tarife für Dauerparkplätze
eingeführt. Diese Veränderungen haben wir nun evaluiert. Es wird daher im Jahr 2014 zu einigen Verbesserungen
und geringfügigen Anpassungen kommen", erklärt Stadtbezirksvorsteher Mag. Christian Schmall.
Neuer Dauerparkplatz beim Parkbad
So wird der Parkplatz beim Freibad im Schlosspark in einen Dauerparkplatz umgewandelt, der sich tariflich am
Modell der Feldstraße orientiert. Stadtbezirksvorsteher Schmall führt die Beweggründe für
diesen Schritt aus: "In den Sommermonaten müssen nun die Badegäste nicht mehr regelmäßig
auf die Uhr blicken, um den Parkschein zu verlängern und können so den Aufenthalt im Freibad ungestört
genießen. Außerhalb der Badesaison steht der sonst nahezu leer stehende Platz als neuer zentraler Dauerparkplatz
für Berufstätige zur Verfügung."
Neues Tarifmodell
Das Tarifmodell wird sowohl für die Zone in der Innenstadt als auch für die Dauerparkplätze
angepasst. Die Parkgebühr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone kostet nach Inkrafttreten der neuen
Parkordnung pro angefangener halber Stunde 0,60 € statt bisher 0,50 €. Die Benützung des Dauerparkplatzes
in der Feldstraße und im Schlosspark (8-16 Uhr) wird künftig 3 € (bisher 2,50 €) kosten. Neu eingeführt
wird hier ein Halbtagsticket zum Preis von 2 €. "Dieser Halbtagstarif ermöglicht mehrere Einkäufe
und Erledigungen in der Innenstadt zu machen und zeitgleich günstiger zu Parken als direkt in der gebührenpflichtigen
Kurzparkzone. Zudem können Teilzeitbeschäftigte zukünftig mit dem Halbtagestarif bis zu 4 Stunden
parken", erläutert Finanzstadtrat Dr. Michael Freismuth. Am Krautgartenweg wird das Tagesticket nach
der Anpassung 1,50 € kosten.
"Dies ist die erste Umstellung der Parkgebühren seit 2008. Vergleicht man das Tarifmodell mit dem anderer
Städte, so bleibt die Anpassung in einem durchaus vertretbaren Rahmen. Von allen neun Landeshauptstädten
parkt man in Eisenstadt nicht nur am günstigsten, sondern ist auch im Vorteil, was die Parkdauer betrifft.
Während bei uns die gebührenpflichtige Kurzparkzone nur bis 16 Uhr gilt, muss man in anderen Städten
meist bis 18 Uhr (Wiener Neustadt, Linz, u.a.) oder wie in Wien oder Graz teilweise bis 22 Uhr zahlen", so
Finanzstadtrat Freismuth.
Gebührenpflichtige Kurzparkzone: Kostenlose Haltezeit verlängert
In der gebührenpflichtigen Kurzparkzone wird die kostenlose Haltezeit von 10 auf 15 Minuten ausgeweitet.
Für die Tiefgarage des Rathauses gilt weiterhin dieselbe Regelung wie bisher: Zahlen muss man hier erst ab
Minute 30. Das erlaubt schnelle Erledigungen in der Innenstadt sowie kurze Amtswege weiterhin kostenlos abzuwickeln.
Auch bestehen bleibt die Rückerstattung der Parkkosten, die von Mitgliedsbetrieben des Stadtmarketings ermöglicht
wird.
Auf Grund der Nähe zur Innenstadt und zum Krankenhaus der Barmherzigen Brüder werden einige Straßenzüge
im Bereich zwischen Glorietteallee und Krankenhaus von einer gebührenfreien in eine gebührenpflichtige
Kurzparkzone umgewandelt. Ebenso das Straßenstück vor dem Finanzamt: Bis zur Sporthalle wird die Straße
in die gebührenpflichtige Kurzparkzone beim Bad Kissingen-Platz einbezogen.
Umwandlung von gebührenfreie in gebührenpflichtige Straßen:
- Unterbergstraße
- Meierhofgasse
- Museumsgasse
- Glorietteallee Hausnummer von HNr. 1 bis HNr. 29
- Carlone Gasse
- A. Tomasini Gasse
- Bad Kissingen Platz - Straße vor Finanzamt
Gebührenfreie Kurzparkzone: Einheitliche Parkdauer in ganz Eisenstadt
In der gebührenfreien Kurzparkzone erfolgt eine Ausweitung der erlaubten Parkdauer von1,5 auf 3 Stunden. Damit
werden die erlaubten Stehzeiten für den gebührenfreien Bereich vereinheitlicht.
Ausnahmebewilligungen
Ausnahmegenehmigungen für Anrainer die in der Eisenstädter Kurzparkzone wohnen, werden künftig
auf die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Bisher musste jährlich um eine Verlängerung der Bewilligung
angesucht werden. "Die Stadtgemeinde erspart der Wohnbevölkerung so nicht nur einen Amtsweg sondern auch
die Verwaltungsabgabe für ein ganzes Jahr", erläutert Finanzstadtrat Freismuth.
Großes Netz an Parkmöglichkeiten
Im Jahre 1993 wurde in Eisenstadt die gebührenpflichtige Kurzparkzone in der Innenstadt eingeführt.
Gleichzeitig wurde von der Fa. Apcoa die Tiefgarage Schloss Esterházy und der Parkplatz Osterwiese in Betrieb
genommen, sowie nach dem Rathaus-Neubau die Tiefgarage unter dem Amtsgebäude. Im Jahre 1998 wurde dann die
Kurzparkzone auch auf den Bereich Oberberg bis zur Bergkirche ausgeweitet und die maximale Parkdauer auf 3 Stunden
erhöht. Weiters wird auf den Automaten die Bezahlung mittels Quick-Chipkarte angeboten. Seit Oktober 2012
ist es auch möglich die Parkscheine bargeldlos per Handy zu bezahlen.
Die Kurzparkzone ist an den umgrenzenden Straßen mittels Tafeln gekennzeichnet:
- Im Süden beginnend mit der Ödenburger Straße und Ruster Straße
- Im Westen ab dem Justizzentrum
- Im Osten bei der Kreuzung Neusiedler Straße, Krautgartenweg u. Gölbeszeile
- Im Norden beim Europaplatz
In unmittelbarer Zentrumsnähe ist die Landeshauptstadt mit ausreichend Parkplätzen ausgestattet. Ende
2008 wurde das bestehende Netz um 42 Stellplätze am Hyrtl-Platz und im Mai 2012 um 39 Stellplätze am
Schubert-Platz erweitert. Die Kurzparkzone gilt in Eisenstadt von Montag bis Freitag jeweils von 8 - 16 Uhr und
an den Samstagen von 8 - 12 Uhr.
Zusätzlich zu den Parkmöglichkeiten in der Kurzparkzone wurden in den letzten Jahren weitere Stellflächen
geschaffen, die nur wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt sind. Der Parkplatz Krautgärten bietet mit
einer Fläche von rund 6.000 Quadratmetern Platz für 200 Dauerparker, die hier den ganzen Tag ihr KFZ
abstellen können. Am Parkplatz in der Feldstraße stehen 250 Dauerparkplätze zur Verfügung.
Noch vor Inkrafttreten der neuen Verordnungen wird mittels Informationsbroschüre über die neuen Regelungen
informiert.
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