FMA erleichtert den Versicherungsunternehmen Darlehen an Unternehmen der Realwirtschaft
Wien (dma) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit Wirksamkeit ab 1. Jänner
2014 eine Novelle der Kapitalanlageverordnung (KAVO) für Versicherungen erlassen, die es diesen erleichtert,
Unternehmen der Realwirtschaft direkt langfristige Darlehen ohne zusätzliche Sicherheiten zu gewähren.
Nach vorsichtiger Schätzung kann die österreichische Versicherungswirtschaft dadurch ein Gesamtvolumen
von bis zu Euro 4,2 Mrd. an derartigen Darlehen der heimischen Wirtschaft zur Verfügung stellen.
Um einen Interessensausgleich zwischen Sicherheitserfordernissen für Versicherungsnehmer, Ertragszielen der
Versicherungswirtschaft und dem Investitionsbedarf der heimischen Wirtschaft zu schaffen, knüpft die KAVO
diese Darlehensgewährung ohne zusätzliche Sicherheiten aber an strikte Bedingungen: die Darlehen dürfen
nur an bonitätsstarke Unternehmen vergeben werden; es hat ein mindestens jährlicher Risikoprüfprozess
zu erfolgen; die Höhe einzelner Darlehen sowie deren Gesamtvolumen unterliegt im Rahmen der Gesamt-Allokation
des Versicherungsunternehmens bei entsprechender Risikostreuung klar definierten Beschränkungen. Die gewährten
Unternehmensdarlehen müssen überdies in der Kapitalstruktur des Kreditnehmers erstrangig gestellt werden.
Der Kreditnehmer muss auch die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft erfüllen.
Die FMA stellt mit der Novellierung der Kapitalanlageverordnung der österreichischen Versicherungswirtschaft
im Niedrigzinsumfeld eine zusätzliche, ertragsstärkere Veranlagungsmöglichkeit zur Verfügung,
eröffnet dadurch gleichzeitig der heimischen Wirtschaft ein beachtliches Finanzierungsvolumen und dies unter
Wahrung des gebotenen Schutzes der Versicherungsnehmer.
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