Finanzverwaltung informiert über Produktpiraterie und Zollabgaben beim Online-Kauf
Wien (bmf) - Für die Weihnachtsumsätze in Österreich wird heuer laut Prognosen ein Plus gegenüber
Weihnachten 2012 erwartet. Immer wichtiger wird dabei das Online-Geschäft, und auch Smartphone und Tablet
steigern den mobilen Umsatz enorm. Das Volumen der Einkäufe im Web steigt stetig, denn das Internet erscheint
als bequeme Alternative zu überfüllten Geschäften und Einkaufsstraßen in der Vorweihnachtszeit.
Die österreichische Zollverwaltung warnt in diesem Zusammenhang vor gefälschten Produkten, die nicht
nur Auswirkungen auf die Wirtschaft, den fairen Wettbewerb und den Arbeitsmarkt haben, sondern auch gravierende
Gesundheitsbedrohungen für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellen können. Im Jahr 2013 hat der
heimische Zoll bereits 76.960 gefälschte Markenwaren im Originalwert von3 Millionen Euro aufgegriffen und
erfahrungsgemäß werden es zur Weihnachtszeit noch mehr.
Gefahrenquelle Fälschungen im Internet
Ein alarmierender Aspekt im Zusammenhang mit Internet-Einkäufen ist leider die zunehmende Gefährdung
von Konsumentinnen und Konsumenten durch gefälschte Produkte. Während Produktfälschungen vor etwa
zwanzig Jahren noch vorrangig im Bereich der Luxusgüter aufgetreten sind, werden mittlerweile auch Kinderspielzeug,
Sportartikel, Software, Handys, Musik, Filme, Autos und Ersatzteile, Lebensmittel, Getränke, Maschinen, Fabrikanlagen,
Flugzeugteile und Medikamente gefälscht. Viele der Fälschungen stellen dabei eine ernste Bedrohung für
die Gesundheit der Verbraucherinnen und der Verbraucher dar. Nach den Aufgriffen der österreichischen Zollverwaltung
zu urteilen, nimmt erfahrungsgemäß die Bestellung folgender Artikelgruppen besonders in der Vorweihnachtszeit
signifikant zu: Bekleidung und Uhren bis zu 100%, Schuhe bis zu 50%, Mobiltelefone und Zubehör bis zu 35%
und Medikamente bis zu 80%.
Gerade die gesundheitlichen Bedrohungen, die von Plagiaten in diesen Produktgruppen ausgehen, werden angesichts
eines vermeintlich günstigen Schnäppchens oftmals nicht ausreichend ernst genommen. Dabei sind die möglichen
Schäden, die durch Produktfälschungen hervorgerufen werden können, keinesfalls einfach abzutun.
Von Allergien durch billige giftige Farben in gefälschten Textilien, Augenschäden durch nachgemachte
Sonnenbrillen ohne UV-Schutz, Hautverätzungen durch gefälschte Waschmittel oder nachgemachte Körperpflegemittel
über Verletzungen durch explodierende Mobiltelefone, durch Verwendung gefälschter Akkus bis hin zu Verletzungen
bei Kindern durch nachgeahmtes Kinderspielzeug, das nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen und Qualitätsstandards
entspricht - diese teils gravierenden Bedrohungen durch Plagiate rücken den Kauf von Fälschungen weit
weg vom "Kavaliersdelikt", als das er noch zu oft angesehen wird.
Seriosität und Vertrauen auf virtuellen Marktplätzen
Beim Online-Shopping sollte deshalb immer auch bedacht werden, dass ein vermeintlich günstiges Produkt
vielleicht nur deshalb so günstig angeboten werden kann, weil es kein Originalprodukt, sondern eine billige,
qualitativ minderwertige Fälschung ist. Besonderes Augenmerk sollte daher darauf gelegt werden, Waren möglichst
nur bei seriösen Anbietern zu bestellen. Gerade Markenware sollte nur bei bekannten, etablierten Unternehmen
gekauft werden, die auch online ähnlich seriös arbeiten wie in herkömmlichen Geschäften.
Zollabgaben bei Online-Einkauf in Nicht-EU-Ländern
Abgesehen von der Gefahr, Plagiate zu erwerben, fehlt auf den Händlerseiten im Internet oftmals die Aufklärung
über mögliche anfallende Zollabgaben und andere Steuern, die im Zweifelsfall mit dem Online-Kauf in Drittländern
einhergehen.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, allenfalls auch Verbrauchsteuern auf Waren fallen nämlich für den Konsumenten
als Endverbraucher dann an, wenn diese in Drittländern (das sind alle Nicht-EU-Länder) eingekauft und
nach Österreich eingeführt werden. Innerhalb des EU-Raumes findet keine Verzollung statt.
Waren, die z.B. in den USA, Asien oder Südafrika per Internet-Bestellung gekauft und importiert werden und
einen Warenwert von über 22 Euro aufweisen, sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zoll muss zusätzlich ab
einem Warenwert von 150 Euro entrichtet werden. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst,
dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware. Die Post meldet die Warensendung an und zahlt die Abgaben, die bei
Zustellung inklusive eines Entgelts für diese Dienstleistung (keine Abgabe) eingehoben wird.
Bei Online-Einkäufen außerhalb der EU sollte neben den geltenden Zollvorschriften auch beachtet werden,
dass der Zoll bei Sendungen mit Piraterie-Waren (sog. "Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen")
nach der EG-Produktpiraterie-Verordnung tätig werden muss. Die Folge können dann durch die Rechtsinhaber
angestrengte Verfahren oder - sofern alle Beteiligten zustimmen - eine Vernichtung oder Zerstörung der Piraterie-Waren
sein.
Damit die Vorweihnachtszeit also auch in Bezug auf den Geschenkekauf eine fröhliche bleibt, finden Sie mehr
Informationen über Produktpiraterie, Shopping im Internet und die österreichische Zollverwaltung hier:
Produktpiraterie
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