Brüssel (ec) - Nach einer mehr als einjährigen Untersuchung in dem Antidumping-und Subventionsverfahren
gegen chinesische Solarimporte hat die Europäische Union am 02.12. endgültige Ausgleichszölle auf
chinesische Solarzellen verhängt.
Ab dem 06.12. werden für die Dauer von zwei Jahren chinesische Importpaneele mit durchschnittlichen Strafzöllen
von 47,6 Prozent belegt. Die Zölle gelten für die Einfuhr subventionierter Sonnenkollektoren, Zellen
und Wafer. Ausgenommen davon werden die chinesischen Importeure, die sich an die seit diesem August geltende Preisverpflichtung
halten.
Dem Beschluss waren Untersuchungen vorausgegangen, die im Antidumping Fall im September 2012 und im Antisubventionsverfahren
im November 2012 begonnen hatten. Nach einer Klage des europäischen Branchenverbandes für Solarpaneele
"EU Pro Sun" über gedumpte chinesische Exporte hatte die Kommission eine Untersuchung eingeleitet
mit dem Ergebnis, dass chinesische Solarprodukte auf dem EU-Markt bis zu über 100 Prozent unter ihrem normalen
Marktpreis verkauft wurden. Sie hatte daraufhin im Juni 2013 ein zweistufiges Zollsystem auf chinesische Importpaneele
eingeführt. Im Juli wurden zunächst 11,8 Prozent erhoben, während ab August für eine Dauer
von vier Monaten dann die Zölle auf 47,6 Prozent anstiegen.
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