Tagesblockredezeit eines Klubs kann auf bis zu 30 Minuten beschränkt werden
Wien (pk) – Der erste Gesetzesantrag dieser Legislaturperiode ist auf dem Weg ins Plenum des Nationalrats.
Der Geschäftsordnungsausschuss gab am 03.12. einstimmig grünes Licht für einen gemeinsamen Antrag
aller sechs Parlamentsfraktionen in eigener Sache. Um Plenarsitzungen planbarer zu machen, sollen die Redezeitbestimmungen
im Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats adaptiert werden. Insbesondere geht es um kürzere Blockredezeiten
für die Klubs und Redezeitbeschränkungen für fraktionslose Abgeordnete. Zudem wird es künftig
möglich sein, die Redezeit der MandatarInnen in einer Debatte auf je fünf Minuten zu beschränken.
Bereits bei der Ersten Lesung des Antrags hatte Grün-Abgeordneter Dieter Brosz die Erwartung geäußert,
dass es künftig kürzere, dafür aber mehr Nationalratssitzungen geben wird.
Zu den Eckpunkten der Gesetzesnovelle ( 42/A) gehört die Bestimmung, dass die Tagesblockredezeit für
einen Klub auf bis zu 30 Minuten – derzeit 60 – herabgesetzt werden kann. Außerdem wird es möglich sein,
die Redezeit eines Abgeordneten pro Debatte auf fünf Minuten, statt wie bisher zehn, zu beschränken,
wenn keine Blockredezeit vereinbart wurde.
Auch für fraktionslose Abgeordnete ist künftig eine Gesamtredezeitbeschränkung in Aussicht genommen:
sie werden sich höchstens im Ausmaß der Hälfte der Gesamtredezeit des kleinsten Klubs zu Wort melden
können. In einzelnen Debatten kann die Redezeit für sie jederzeit auf fünf Minuten reduziert werden.
Nicht Teil des Gesetzesbeschlusses, zwischen den Fraktionen aber ebenfalls bereits vereinbart, ist die konkrete
Aufteilung von Blockredezeiten. Die so genannte "Wiener Stunde" wird demnach künftig aus 61 Minuten
bestehen und nach folgendem Schlüssel verteilt: je 13,5 Minuten SPÖ und ÖVP, 12,5 Minuten FPÖ,
10,5 Minuten Grüne sowie je 5,5 Minuten Team Stronach und NEOS.
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