Liste der Nebentätigkeiten der ParlamentarierInnen veröffentlicht
Wien (pk) - Ab sofort steht die Liste der Nebentätigkeiten der ParlamentarierInnen auf der Parlamentswebsite
online zur Verfügung. Das nunmehr geltende Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verpflichtet die Mitglieder
des Nationalrats und des Bundesrats, jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse - etwa
als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat - bekanntzugeben. Darüber hinaus sind sämtliche sonstige
Tätigkeiten, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind, zu melden. Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie
berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht: monatliche
Einkünfte bis 1.000 €, Einkünfte zwischen 1.001 € und 3.500 €, Einkünfte zwischen 3.501 € und 7.000
€, Einkünfte zwischen 7.001 € und 10.000 € sowie Einkünfte über 10.000 €. Die Meldung muss spätestens
bis zum 30. Juni des Folgejahres, d.h. für 2013 bis spätestens Ende Juni 2014, erfolgen. Auch für
leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht.
Laut §9 des Bezügebegrenzungs-BVG haben die Präsidentin des Nationalrats und der Präsident
des Bundesrats auf Grund dieser Meldungen eine öffentliche Liste zu führen.
Nach Ablauf der einmonatigen Meldefrist für die Nebentätigkeiten sind die entsprechenden Listen nun auf
der Parlamentswebsite http://www.parlament.gv.at unter
dem Menüpunkt "Wer ist Wer" jeweils unter "Nationalrat" bzw. "Bundesrat" abrufbar.
Neu ist, dass auch gezielt bei den einzelnen Biografien der Nationalratsabgeordneten und BundesrätInnen unter
dem Reiter "Transparenz" die Angaben der jeweiligen MandatarInnen gesucht werden können. Gleichzeitig
führt ein Link zur Gesamtliste und zu rechtlichen Informationen.
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