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Neue Behördenzuständigkeit im Fremdenwesen |
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Wien (bmi) - Mit 1. Jänner 2014 ändern sich die behördlichen Zuständigkeiten zum Vollzug
des Fremdenpolizeigesetzes. Dies hat auch Auswirkungen auf die Beantragung von "Unbedenklichkeitsbescheinigungen"
und die Abgabe von "Elektronischen Verpflichtungserklärungen". |
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