Brüssel (ec) - Unterhändler der EU-Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments haben sich in der Nacht
zum Donnerstag auf EU-weite Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Banken verständigt. Nun steht noch
eine Einigung über den Abwicklungsmechanismus aus, wie die Behörden bei der Anwendung dieser Vorschriften
zusammenarbeiten.
Binnenmarktkommissar Michel Barnier rief zu einer raschen Verabschiedung der noch fehlenden Elemente der Bankenunion
auf und erklärte dazu in der vergangenen Nacht: "Die Staats- und Regierungschefs haben wiederholt die
Notwendigkeit betont, diese Regeln vor Ende dieses Jahres zu verabschieden. Ich vertraue darauf, dass auf diesen
Kompromiss auch bald eine Einigung auf die neuen Regeln für die Einlagensicherungssysteme und eine generelle
Ausrichtung des Rates über den Abwicklungsmechanismus folgen werden."
Die EU-Finanzminister wollen sich dazu noch einmal in der kommenden Woche vor dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs
am 19. und 20. Dezember treffen.
Die neuen Regeln zur Stabilisierung und Abwicklung von Banken stellen sicher, dass die Behörden in Zukunft
die nötigen Mittel an der Hand haben, um entscheidend eingreifen zu können, bevor Probleme ausufern.
Verschlechtert sich die Finanzlage einer Bank derart, dass keine Abhilfe mehr möglich ist, stellt der Vorschlag
außerdem sicher, dass die unverzichtbaren Funktionen einer Bank erhalten werden können, während
die Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken nicht mehr vom Steuerzahler, sondern von den
Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden.
Damit die Abwicklungsinstrumente effektiv sind, müssen für sie Mittel zur Verfügung stehen. Wenn
die Behörden beispielsweise eine Brückenbank einrichten, braucht diese für ihre Tätigkeit Kapital
oder kurzfristige Darlehen. Falls eine Finanzierung über die Märkte nicht möglich ist und um zu
verhindern, dass Abwicklungsmaßnahmen vom Staat finanziert werden, werden zusätzliche Mittel durch Abwicklungsfonds
bereitgestellt, die Beiträge von Banken proportional zu deren Verbindlichkeiten und Risikoprofilen erheben.
Die Fonds müssen ausreichende Kapazitäten aufbauen, um in 10 Jahren ein Prozent der gedeckten Einlagen
zu erreichen. Sie werden ausschließlich zur Unterstützung einer geordneten Reorganisation und Abwicklung
in Anspruch genommen, aber niemals zur Rettung einer Bank. Damit die Abwicklung grenzübergreifend tätiger
Banken finanziert werden kann, ist eine schrittweise Vergemeinschaftung der nationalen Abwicklungsfonds im Gespräch.
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