Brüssel (europarl) - Jeder, der seinen rechtmäßigen Wohnsitz in der EU hat, soll Anspruch auf
Zugang zu grundlegenden Kontodiensten haben, heißt es in einem EU-Gesetzesentwurf, dem das Parlament am 12.12.
zugestimmt hat. Zudem sollen die Gebühren und Regeln solcher Konten transparent und vergleichbar gestaltet
werden und der Wechsel zu einem anderen Geldinstitut, das bessere Konditionen anbietet, möglich sein. Die
endgültige Fassung des Textes muss in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten vereinbart werden.
"Moderne Zahlungsdienste sind für die Konsumenten und den Einzelhandel heutzutage unverzichtbar. Es ist
nicht sonderlich teuer, elektronische Zahlungsdienste zur Verfügung zu stellen, um Konsumenten das Leben zu
erleichtern und die Wirtschaft zu modernisieren. Das Parlament erachtet es daher als unbedingt notwendig, Banken
dazu zu verpflichten, solche Dienste zur Verfügung zu stellen und es den Kunden zu ermöglichen, informierte
Entscheidungen zu treffen. Das Parlament hat diesen Gesetzesentwurf umgehend behandelt und hofft darauf, dass die
EU-Mitgliedstaaten dasselbe tun, damit wir diesen Text im Frühjahr verabschieden können," so der
Berichterstatter Jürgen Klute (GUE/NGL, DE) nach der Abstimmung.
Offener Zugang
Das Parlament bestand darauf, dass alle Zahlungsdienstleister Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten
müssen. Wenige Ausnahmen sollen durch die EU-Mitgliedstaaten objektiv und mit Einschränkungen festgelegt
werden dürfen. Die Zahlungskonten sollen jedem offenstehen, der legal in der EU ansässig ist, und der
eine echte Verbindung zum Mitgliedstaat des Zahlungsdienstleisters hat. Dieser darf die Eröffnung eines solchen
Kontos nicht verweigern.
Eindeutige Informationen
Jeder, der ein Zahlungskonto zu eröffnen beabsichtigt sollte dessen Gebührenstrukturen verstehen und
mir anderen Angeboten vergleichen können - diese Informationen sollten präzise und EU-weit standardisiert
sein. Jeder Mitgliedstaat sollte über mindestens eine unabhängige Website verfügen, die unparteiische
Informationen über die Höhe der anfallenden Gebühren und der Zinssätze für ein Zahlungskonto
sowie das angebotene Serviceniveau anbietet. Die Abgeordneten stellten sicher, dass Banken ihre Kunden über
dieses Angebot informieren müssen.
Merkmale von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
"Grundlegende" Kontodienste würden den Kunden Barabhebungen und Zahlungsvorgänge innerhalb
der Union ermöglichen. Überziehungen oder Kredite sind bei Basiskonten jedoch nicht gestattet. Alle Zahlungsdienstleister
müssten diese Konten als Teil ihrer regelmäßigen Geschäftstätigkeit und zu niedrigeren
Gebühren als andere Dienstleistungen anbieten, so die Abgeordneten.
Die Verbraucher sollte die Möglichkeit erhalten, zu einer angemessenen Gebühr zu einem anderen Zahlungskonto
mit grundlegenden Funktionen zu wechseln, insofern dieses von einer anderen Bank in der EU angeboten wird. Banken
sollten aktuelle Zahlungskontoinformationen bereitstellen müssen und anderenfalls für Verspätungen
oder Verluste haftbar sein.
Weitere Schritte
Die Abstimmung hat den Abgeordneten ein starkes Mandat in die Hand gegeben, um nun mit den Mitgliedstaaten über
die neuen Regeln zu verhandeln.
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