Beamte müssen auf Gehaltserhöhung noch warten
Wien (pk) - Aufgrund der geltenden Gesetzesautomatik würden die Bezüge von PolitikerInnen im
kommenden Jahr um 2,4 % steigen. Das ist der errechnete Pensionsanpassungsfaktor für 2014, der, neben der
Inflationsrate, für Gehaltserhöhungen von PolitikerInnen maßgeblich ist. Da im Zuge des letzten
Sparpakets jedoch eine reduzierte Pensionserhöhung vereinbart wurde, zieht die Politik nun nach. Ein gemeinsamer
Antrag von SPÖ und ÖVP, den für PensionistInnen geltenden Abschlag von 0,8 % auch auf Politikerbezüge
anzuwenden, wurde vom Verfassungsausschuss des Nationalrats in seiner heutigen Sitzung mit breiter Mehrheit angenommen.
Damit werden die Politikerbezüge ab Jänner – analog zu den Pensionen – um 1,6 % steigen.
Der Öffentliche Dienst muss hingegen noch auf einen Gehaltsabschluss warten. Die Dienstrechts-Novelle 2013
passierte mangels Einigung zwischen Regierung und Gewerkschaft ohne neue Gehaltstabellen den Ausschuss. Eine Ergänzung
des Gesetzentwurfs wäre aber auch noch im Zuge der geplanten Plenardebatte am 17. Dezember möglich. Neu
für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit drei Monate lang auf bis zu zehn Stunden
zu reduzieren, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Sie erhalten zudem unter bestimmten Voraussetzungen
Anspruch auf eine Abgeltung nicht verbrauchten Urlaubs. Das Verwaltungspraktikum wird aufgewertet.
Diskussionsthema im Ausschuss war auch das Parteiengesetz: Die Grünen fordern eine Veröffentlichung aller
Entscheidungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats. Die NEOS wollen die Parteienförderung deutlich
kürzen.
Politikerbezüge: FPÖ für neuerliche "Nulllohnrunde"
Über die reduzierte Erhöhung der Politikerbezüge herrschte im Ausschuss weitgehende Einigkeit. Lediglich
die FPÖ scherte aus dem Konsens aus und sprach sich angesichts der allgemeinen Sparerfordernisse dafür
aus, auf die Bezugserhöhung zur Gänze zu verzichten. Den Vorwurf von Abgeordnetem Wolfgang Zinggl (G),
die Freiheitlichen würden populistisch agieren, wies Abgeordneter Gernot Darmann zurück, für ihn
ist die vorgesehene Gehaltserhöhung "verantwortungslos".
Der S-V-Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS angenommen. Ein
von Abgeordnetem Harald Stefan namens der FPÖ eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.
Mitverhandelt mit dem Antrag wurde auch eine von der FPÖ initiierte Änderung des Bundesbezügegesetzes.
Geht es nach Abgeordnetem Bernhard Themessl, sollen PolitikerInnen alternativ zur Zahlung von 10 % ihres Gehalts
in eine Pensionskasse die Möglichkeit haben, eine Betriebliche Kollektivversicherung als Pensionsvorsorge
in Anspruch zu nehmen. Dieser Antrag wurde von SPÖ und ÖVP mit der Begründung vertagt, dass man
sich die Folgen des Antrags gemeinsam mit ExpertInnen noch genauer anschauen wolle, etwas was steuerliche Auswirkungen
betrifft.
Zahlreiche Detailänderungen für den öffentlichen Dienst
Die von SPÖ und ÖVP vorgeschlagene Dienstrechts-Novelle 2013 wurde – unter Berücksichtigung zweier
S-V-Abänderungsanträge – vom Verfassungsausschuss mit den Stimmen der AntragstellerInnen gebilligt. Sie
hat zahlreiche Detailänderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes zum Inhalt. Vorgesehen ist unter
anderem, die neuen gesetzlichen Bestimmungen betreffend Pflegekarenz und Pflegeteilzeit auch im Beamten-Dienstrechtsgesetz
und im Vertragsbedienstetengesetz zu verankern, das Verwaltungspraktikum aufzuwerten, die Bestimmungen über
das Sabbatical unbefristet zu verlängern, mehr Augenmerk auf psychisch belastende Arbeitsbedingungen im öffentlichen
Dienst zu richten und diverse Bestimmungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit anzupassen.
Zudem wird in Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs normiert, dass auch BeamtInnen unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Abgeltung für nicht verbrauchten Erholungsurlaub haben. Die Urlaubsersatzleistung
ist allerdings stark eingeschränkt: sie kann nur von Bediensteten geltend gemacht werden, die in einem Jahr
weniger als vier Wochen Urlaub konsumiert haben und der Grund dafür außerhalb ihres Einflussbereichs
lag.
Die neuen Bestimmungen zur Pflegeteilzeit ermöglichen es Bundesbediensteten künftig, ihre Arbeitszeit
drei Monate lang auf bis zu zehn Stunden herabzusetzen. Für VerwaltungspraktikantInnen ist nach drei Monaten
Praktikum ein deutlich höheres Ausbildungsentgelt vorgesehen.
Weitere Punkte der Gesetzesnovelle betreffen die Angleichung der Bestimmungen über den Fahrtkostenzuschuss
an jene des Pendlerpauschale, die Ausweitung des Einsatzgebiets von SprengelrichterInnen und die Verwendung gefährlicher
Arbeitsstoffe.
Mit den beiden bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsanträgen wird unter anderem eine
problemlose Integration von LeiharbeiterInnen nach vier Jahren Tätigkeit beim Bund in die Pensionsvorsorgekasse
des Bundes sichergestellt. Außerdem werden – in Reaktion auf einen Anlassfall - die notwendigen gesetzlichen
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Vorsteherin des Bezirksgerichts Enns im Zuge der Auflösung
des Gerichts von Amts wegen versetzt werden kann.
Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ mit einem Abänderungsantrag. Abgeordneter Christian Lausch wollte
erwirken, dass Beamte zu einer Belehrung bzw. Ermahnung eine schriftliche Stellungnahme abgeben dürfen, wenn
diese dem Personalakt beigefügt wird, um drohende Nachteile, etwa bei Beförderungen, zu verhindern. Zudem
sprach er sich dafür aus, die Sonn- und Feiertagszulage auch Bediensteten zu gewähren, die zwar nicht
nach den Formalkriterien Schicht- oder Wechseldienst versehen, dennoch aber regelmäßig an Sonn- und
Feiertagen arbeiten müssen. Anerkannten Flüchtlingen ohne österreichische Staatsbürgerschaft
will Lausch hingegen die Aufnahme in den Bundesdienst verwehren.
FPÖ und Grüne überlegen sich Zustimmung zur Novelle bis zur Plenardebatte
Sowohl FPÖ als auch die Grünen behielten sich eine Zustimmung zur Gesetzesnovelle im Plenum des Nationalrats
vor. Es gebe im Antrag Licht und Schatten, sagte Abgeordneter Lausch, wobei er insbesondere die Pflegekarenz und
die Pflegeteilzeit als positiv hervorhob. Sein Fraktionskollege Harald Stefan äußerte in Zusammenhang
mit der "Lex Enns" Zweifel daran, dass die Verordnung, auf der die Zusammenlegung der Gerichtssprengel
basiert, verfassungskonform ist.
Ähnlich wie Lausch argumentierte auch Abgeordnete Daniela Musiol (G). Sie begrüßte neben der Pflegekarenz
und der Pflegeteilzeit ausdrücklich auch die Aufwertung des Verwaltungspraktikums und die Verlängerung
der Sabbatical-Regelung. Bedauerlich findet sie, dass auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit kein Rechtsanspruch besteht
und diese bei wichtigem dienstlichen Interesse verwehrt werden können. Abgeordnete Gabriela Moser (G) sprach
sich für eine generelle Neuregelung des Pendlerpauschale und des Fahrkostenzuschusses aus, da ihrer Meinung
nach AutofahrerInnen derzeit bevorzugt und BenutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel benachteiligt sind.
Seitens der Antragsteller machte Abgeordneter Johann Singer (V) darauf aufmerksam, dass die Gesetzesnovelle sozialpartnerschaftlich
akkordiert sei. Ausschussobmann Peter Wittmann (S) verteidigte die vorgesehene amtswegige Versetzung der Vorsteherin
des Bezirksgerichtes Enns als unumgänglich. Die Bezirksgerichte Enns und Steyr seien zusammengelegt worden,
skizzierte er, es könne nicht sein, dass eine Einzelperson eine neue Gerichtsorganisation aushebeln könne.
Hierbei gehe es auch um die Frage der Sparsamkeit des Staates. Abgeordneter Singer erinnerte daran, dass es bei
der Auflösung des Jugendgerichtshofs eine ähnliche Situation gegeben habe.
Abgeordneter Otto Pendl (S) sieht im Gesetz nur positive Punkte und hofft in diesem Sinn auf eine breite Zustimmung
im Plenum.
Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek informierte Abgeordneten Lausch darüber, dass gegen eine Leistungsfeststellung
beim Bundesverwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden könne. Abgeordneter Musiol teilte sie mit, dass
jederzeit eine Vereinbarung über die Unterbrechung eines Verwaltungspraktikums getroffen werden könne.
Bei der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit hat man ihr zufolge die für die Privatwirtschaft geltenden Bestimmungen
übernommen.
Parteiengesetz: Anträge wurden vertagt
Vom Verfassungsausschuss vertagt wurden ein Antrag der Grünen und ein Antrag der NEOS auf Änderung des
Parteiengesetzes. Der Antrag der Grünen zielt darauf ab, sämtliche Entscheidungen des Unabhängigen
Parteien-Transparenz-Senats zu veröffentlichen. Derzeit sind gemäß Gesetzeslage nur gegen Parteien
verhängte Geldbußen publik zu machen; ob eine Einzelperson vom Senat mit einer Geldstrafe belegt wurde,
etwa weil sie eine unerlaubte Parteispende entgegen genommen hat, bleibt der Öffentlichkeit hingegen verborgen.
Im Rahmen der Diskussion gab Abgeordneter Dieter Brosz (G) zu bedenken, dass Entscheidungen des Transparenz-Senats
Folgewirkungen, etwa auf zukünftige Wahlkämpfe, haben. Allein deshalb erachtet er die Veröffentlichung
der Senatsentscheidungen für erforderlich. Auch in anderen Punkten hält Brosz das Gesetz für reformbedürftig,
man solle sich etwa überlegen, die Strafen für eine Verletzung der Wahlkampfkostenbeschränkung zu
erhöhen.
Als grundsätzlich sinnvoll werteten auch die Abgeordneten Johannes Jarolim (S) und Gernot Darmann (F) die
Intention des Antrags. Jarolim sieht im Detail aber noch Diskussionsbedarf und stellte daher einen Vertagungsantrag.
Nach Meinung von Abgeordnetem Darmann bedarf das gesamte Parteiengesetz einer Sanierung.
SPÖ und Grüne gegen massive Kürzung der Parteienförderung
Schließlich vertagte die Ausschussmehrheit auch die Beratungen über einen Antrag der NEOS, der eine
deutliche Kürzung der Parteienförderung zum Inhalt hat. Geht es nach Abgeordnetem Rainer Hable und seinen
FraktionskollegInnen soll jede im Nationalrat vertretene Partei künftig nur noch 2,5 € pro Jahr für jede
bei der Nationalratswahl für sie abgegebene Stimme erhalten. Derzeit sind für die Parteienförderung
auf Bundesebene 4,6 € je Wahlberechtigtem veranschlagt. Auch die Länder sollen zu Förderungskürzungen
verpflichtet werden.
Sowohl Dieter Brosz (G) als auch Andrea Kuntzl (S) sprachen sich gegen die Forderung der NEOS aus. Die Grünen
seien dafür, die Parteienförderung zurückzufahren, sagte Brosz, der Antrag der NEOS gehe aber zu
weit.
Abgeordnete Kuntzl erinnerte daran, dass die Parteienförderung erst vor kurzem neu geregelt wurde, und wertete
es als bemerkenswert, dass eine neue Parlamentspartei gleich zu Beginn eine Kürzung der Parteienförderung
um nahezu drei Viertel fordere. Die Parteien seien Säulen der Demokratie, und ihre Finanzierung müsse
so geregelt sein, dass sie ihre Unabhängigkeit wahren können, betonte sie. Kürze man die öffentliche
Parteienförderung massiv, würde das dazu führen, dass Parteien in wesentlich größerem
Ausmaß von privaten Zuwendungen abhängig sind.
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