Brüssel (europarl) - Pläne der EU-Kommission, die EU-Länder bis 2017 zu verpflichten, Daten über
Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Aufsichtsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Renten und Immobilien
zu sammeln und automatisch auszutauschen, wurden am 11.12. von den Abgeordneten genehmigt.
Die aktuellen Regeln bieten Schlupflöcher, da sie die Länder nicht zur Sammlung dieser Daten verpflichten.
Ab 2017 verpflichten die neuen Regeln auch Informationen über andere Einkünfte, unter anderem von Dividenden,
Kapitalerträgen und Kontoguthaben zu sammeln und automatisch auszutauschen.
In der Abstimmung im Plenum lehnte das Parlament die Empfehlung des Wirtschafts- und Währungsausschusses ab,
den "Grundsatz der Verfügbarkeit", laut dem ein Land nur Einkommensdaten austauschen muss, die es
selber sammelt, beizubehalten. Bei Verstößen gegen die Regeln haben Mitgliedstaaten mit Sanktionen zu
rechnen, heißt es in dem Text, der mit 360 Ja-Stimmen gegen 59 Nein-Stimmen bei 287 Enthaltungen angenommen
wurde.
Am Donnerstag werden die Abgeordneten mit der Kommission darüber debattieren, wie am besten ein messbares
und spürbares Engagement gegen Steuerhinterziehung und -umgehung in der EU zu erreichen ist. Im Anschluss
wird eine entsprechende Entschließung zur Abstimmung gebracht.
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