WKÖ-Präsident Leitl: Überbrückungshilfe
verdichtet soziale Absicherung Selbständiger
Wien (pwk) - Ein Unfall, eine schwere Krankheit, die Insolvenz eines wichtigen Kunden: Insbesondere bei
Einzel- und Kleinstunternehmern kann ein unvorhergesehenes Ereignis existenzbedrohend sein. Für diese Situationen
gibt es nun in Bezug auf die Sozialversicherungbeiträge eine Erleichterung. WKÖ-Präsident Christoph
Leitl: "Um Härtefälle abzufedern, hat sich die Wirtschaftskammer für die Unterstützung
von betroffenen Unternehmen stark gemacht. Wir freuen uns, dass SVA-Versicherte für solche Notfälle ab
sofort eine Überbrückungshilfe beantragen können. Die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge
werden zur Hälfte erlassen."
Die Überbrückungshilfe gibt es einmalig und grundsätzlich für drei Monate, in besonders schweren
Fällen (z.B. bei mehreren außergewöhnlichen Ereignissen) für bis zu sechs Monate. Diese Reduzierung
der Beiträge kann bei der zuständigen SVA-Landesstelle bis spätestens 30. Juni 2014 beantragt werden.
Leitl: "Mit der Überbrückungshilfe ist uns ein weiterer Schritt zur Ausdehnung des sozialen Sicherheitsnetzes
von Selbständigen gelungen. Unsere Unternehmer erbringen tagtäglich Spitzenleistungen für ihren
Betrieb, ihre Beschäftigten und den Standort Österreich. Daher ist es wichtig, dass sich vor allem Klein-
und Kleinstbetriebe und alle diejenigen, die Risiko auf sich nehmen, im Fall des Falls auf ein dichtes Sicherheitsnetz
verlassen können."
Auskünfte zur Überbrückungshilfe erhalten Sie bei der SVA-Hotline unter 05 08 08 - 3022 oder in
der SVA-Landesstelle. (PM)
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