SVA-Unterstützung für Kleinverdiener in Härtefällen

 

erstellt am
11. 12. 13
10.30 MEZ

WKÖ-Präsident Leitl: Überbrückungshilfe verdichtet soziale Absicherung Selbständiger
Wien (pwk) - Ein Unfall, eine schwere Krankheit, die Insolvenz eines wichtigen Kunden: Insbesondere bei Einzel- und Kleinstunternehmern kann ein unvorhergesehenes Ereignis existenzbedrohend sein. Für diese Situationen gibt es nun in Bezug auf die Sozialversicherungbeiträge eine Erleichterung. WKÖ-Präsident Christoph Leitl: "Um Härtefälle abzufedern, hat sich die Wirtschaftskammer für die Unterstützung von betroffenen Unternehmen stark gemacht. Wir freuen uns, dass SVA-Versicherte für solche Notfälle ab sofort eine Überbrückungshilfe beantragen können. Die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge werden zur Hälfte erlassen."

Die Überbrückungshilfe gibt es einmalig und grundsätzlich für drei Monate, in besonders schweren Fällen (z.B. bei mehreren außergewöhnlichen Ereignissen) für bis zu sechs Monate. Diese Reduzierung der Beiträge kann bei der zuständigen SVA-Landesstelle bis spätestens 30. Juni 2014 beantragt werden.

Leitl: "Mit der Überbrückungshilfe ist uns ein weiterer Schritt zur Ausdehnung des sozialen Sicherheitsnetzes von Selbständigen gelungen. Unsere Unternehmer erbringen tagtäglich Spitzenleistungen für ihren Betrieb, ihre Beschäftigten und den Standort Österreich. Daher ist es wichtig, dass sich vor allem Klein- und Kleinstbetriebe und alle diejenigen, die Risiko auf sich nehmen, im Fall des Falls auf ein dichtes Sicherheitsnetz verlassen können."

Auskünfte zur Überbrückungshilfe erhalten Sie bei der SVA-Hotline unter 05 08 08 - 3022 oder in der SVA-Landesstelle. (PM)

 

 

 

Informationen: http://wko.at/sp

 

 

 

 

 

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