Innsbruck (rms) - Ganz im Sinne einer offenen und transparenten Verwaltung entwickelt die Stadt Innsbruck ihr
E-Government-Angebot stetig weiter. Dazu wurde nun ein Open-Government-Data-Auftritt (Offene Verwaltungsdaten)
geschaffen, bei dem die Stadt Datenbestände aus der Verwaltung zur freien Nutzung zur Verfügung stellt.
Am 09.12. informierte Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer im Rahmen des Jour fixe gemeinsam
mit Magistratsdirektor Dr. Bernhard Holas und Referent Dr. Peter Brühwasser (Büro des Magistratsdirektors)
über das Angebot.
„Transparenz ist das Leitmotiv einer modernen Verwaltung, zu der sich die Stadtregierung in ihrem Arbeitsübereinkommen
bekannt hat“, betonte Bürgermeisterin Oppitz-Plörer. „Wir stellen den BürgerInnen nun wichtige Informationen
frei zur Verfügung und unterstreichen damit die Position des Stadtmagistrats als moderner, bürgernaher
Dienstleistungsbetrieb.“
„Seit rund einem Jahr wird im Magistrat intensiv an der Entwicklung dieses Angebotes gearbeitet“, erklärte
Magistratsdirektor Holas. „Im Sinne des Dienstleistungsprinzips haben wir bisher schon große Datenmengen
für die BürgerInnen aufbereitet und zugänglich gemacht, im nächsten Jahr werden noch weitere
Bestände folgen. Darauf sind wir sehr stolz.“
„Das Prinzip der Open Data lebt von der Weiterentwicklung und der ständigen Aktualisierung“, bestätigte
auch Referent Brühwasser. „Mit der Offenlegung unserer Daten erhöhen wir auch die Effizienz der Verwaltung,
da nun durch die Einbindung von Entwicklern, Wissenschaft und Forschung die vorhandenen Informationen sinnvoll
weiterverarbeitet werden.“
Was sind Open Data?
Offene Verwaltungsdaten sind Datensätze, die die Verwaltung im Interesse der Allgemeinheit erhebt und
in einem anerkannten, offenen und maschinenlesbaren Format zur digitalen Weiterverwendung zur Verfügung stellt.
In Österreich geschieht dies über die „Cooperation OGD Austria“, die 2011 durch das Bundeskanzleramt
sowie den Städten Wien, Linz, Salzburg und Graz gegründet wurde. Diese betreibt die Plattform data.gv.at,
auf der derzeit 22 Organisationen bzw. Körperschaften ihre Daten einbringen.
Innsbruck stellt aktuell 60 Metadatensätze zur Verfügung. Den Schwerpunkt bilden Daten der Statistik
und des Geografischen Informationssystems (GIS). So finden sich am Portal beispielsweise neben Datensätzen
zu städtischen Friedhöfen oder Wahlergebnissen auch demografische Statistiken, Informationen über
Tiefgaragen und Kurzparkzonen bis hin zu meteorologischen Informationen. Das Datenangebot wird laufend ergänzt
und weiterentwickelt. Die Nutzung der Datensätze ist kostenlos und unter Angabe der Quelle dürfen die
Inhalte vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Einheitliche Kriterien gewährleisten Daten-Qualität
Im Vordergrund des städtischen Open-Data-Angebots steht der Gedanke, dass all jene Daten, die für BürgerInnen
und fachspezifische AnwenderInnen (private EntwicklerInnen, wissenschaftliche Institutionen, etc.) interessant
sein können, veröffentlicht werden. Zur vollständigen Erhebung, welche Daten die städtische
Verwaltung erfasst, wurde im Magistrat eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Die im Verwaltungsdaten-Katalog
befindlichen Datensätze werden gleichzeitig einer ersten Prüfung unterzogen, inwieweit sie für die
Open-Data-Anwendungen geeignet sind.
„Qualität geht für uns ganz klar vor Quantität. Es ist wenig zielführend, alle vorhandenen
Daten, die in den zahlreichen städtischen Dienststellen gesammelt werden, wahllos zur Verfügung zu stellen“,
führte Brühwasser näher aus. „Das würde zum einen den Rahmen sprengen, zum anderen sind aufgrund
datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht alle Datensätze für die Veröffentlichung geeignet bzw.
für externe AnwenderInnen interessant.“
Die Auswahl richtet sich dabei nicht nur nach dem Informationsgehalt der Daten, sondern auch nach deren Qualität.
Seit 2007 definieren international einheitliche Richtlinien die grundlegenden Prinzipien von Open-Data. Einige
dieser Kriterien sind beispielsweise:
1.) Vollständigkeit und laufende Aktualisierung: Alle öffentlichen Daten sollen verfügbar gemacht
werden und aktuell gehalten werden. Öffentlich sind die Daten, wenn sie nicht dem Datenschutz, Sicherheits-
oder rechtlichen Zugangsbeschränkungen unterliegen.
2.) Offene Verwaltungsdaten sind niemals personenbezogen!
3.) Leichter Zugang: So viele NutzerInnen wie möglich sollen über leicht auffindbare Websites einfach
auf die Daten zugreifen können.
4.) Nicht diskriminierend: Die Daten sind für alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig
ist. Nutzungskosten können zwar anfallen, sind aber nicht das Ziel und dürfen die Verwendung durch Interessierte
nicht erschweren.
5.) Verwendung offener Standards: Daten werden in standardisierten Formaten bereitgestellt, über die keine
(juristische) Person die alleinige Kontrolle hat.
6.) Maschinenlesbarkeit: Daten sollen zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt
werden.
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