Verordnungen zu 12-Uhr-Regelung und Spritpreisrechner novelliert - Mehr Wettbewerb und Transparenz
für Autofahrer
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die mit Jahresende befristete Spritpreis-Verordnung
sowie den Spritpreisrechner bis Ende 2016 verlängert. Die entsprechenden Verordnungen sind heute in Kraft
getreten. "Damit sichern wir auch in Zukunft Wettbewerb und Transparenz am heimischen Treibstoffpreismarkt.
Den Autofahrern wird die Auswahl der günstigsten Tankstelle in ihrer Umgebung deutlich erleichtert",
betont Mitterlehner.
So wie bisher dürfen die Tankstellen die Spritpreise nur um zwölf Uhr mittags erhöhen, während
Preissenkungen jederzeit und beliebig oft möglich sind. Diese Regelung wurde von den Autofahrern gut angenommen
und hat auch der Anfechtung durch die Mineralölbranche beim Verfassungsgerichtshof standgehalten. Ebenfalls
verlängert wurde die verpflichtende Meldung der Preisänderungen durch die Tankstellenbetreiber. Die auf
dieser Basis im Spritpreisrechner abrufbaren Preise lassen rund um die Uhr aktuelle Preisvergleiche zu. Zudem empfehlen
die Autofahrerclubs, nach Möglichkeit am Vormittag zu tanken, um von den dann im Regelfall günstigeren
Preisen zu profitieren.
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