Tabakgesetz: Koalition will Klarstellung durch eigenes Bundesgesetz
Wien (pk) - Im Zuge der jüngsten Plenarsitzung haben die Koalitionsparteien mehrere gemeinsame Gesetzesanträge
eingebracht, die im Verfassungsausschuss vorberaten werden sollen. Unter anderem ist geplant, die Vorzugsstimmen-Hürde
bei EU-Wahlen von 7 % auf 5 % zu senken und ein eigenes Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des
Tabakgesetzes zu verabschieden. Außerdem wurden Vorkehrungen getroffen, um die beabsichtigte Änderung
des Bundesministeriengesetzes und den ausstehenden Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst im Nationalrat
rasch beschließen zu können.
Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des Tabakgesetzes
Mit dem vorgeschlagenen eigenen Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des §13a Tabakgesetz reagieren
die beiden Verfassungssprecher der Koalitionsparteien, Peter Wittmann und Wolfgang Gerstl, auf zwei Erkenntnisse
des Verwaltungsgerichtshofs. Sie wollen ausdrücklich klarstellen, dass Gästen auf dem Weg zum Hauptraum
bzw. zu anderen rauchfreien Bereichen eines Lokals wie WC-Anlagen ein kurzes Durchqueren des Raucherraums sehr
wohl zumutbar ist. Intention, Wille und Ziel des Gesetzgebers bei der Beschlussfassung des Tabakgesetzes sei es
gewesen, LokalbesucherInnen vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen, solche seien beim bloßen
kurzen Durchschreiten eines Raucherbereichs aber nicht anzunehmen, heißt es in der Antragsbegründung.
Der Verwaltungsgerichtshof hat nach Meinung von Wittmann und Gerstl mit seinen Erkenntnissen die bisherige Praxis
der Verwaltungsbehörden völlig auf den Kopf gestellt. Betriebe, die im Vertrauen auf die Rechtslage und
im Einklang mit den behördlichen Auflagen bauliche Investitionen durchgeführt haben, würden plötzlich
bestraft, kritisieren sie. Dass der außergewöhnliche Weg eines eigenen Bundesgesetzes gewählt wurde
und eine Vorberatung im Verfassungsausschuss vorgesehen ist, begründen SPÖ und ÖVP damit, dass es
sich bei der vorgeschlagenen Klarstellung um keine gesundheitspolitische Frage handelt, sondern um eine bloße
Präzisierung der damaligen Entscheidung, die im Sinne des Schutzes nicht unerheblicher Investitionen notwendig
ist.
Europa-Wahlen: Vorzugsstimmen-Hürde soll auf 5 % gesenkt werden
Ein Gesetzesantrag zur Änderung der Europawahlordnung zielt darauf ab, die Vorzugsstimmen-Hürde bei den
Wahlen zum Europäischen Parlament zu senken. Demnach sollen KandidatInnen bereits dann vorgereiht werden,
wenn sie 5 % der auf ihre Partei entfallenden Stimmen als Vorzugsstimmen erhalten. Derzeit ist die Hürde mit
7 % der Parteistimmen festgelegt. Begründet wird das Vorhaben mit dem Ziel einer verbesserten Personalisierung
des Wahlrechts.
Um vereinzelt noch bestehenden Problemen mit der Weiterleitung unfrankierter Wahlkarten aus dem Ausland entgegenzuwirken,
ist außerdem vorgesehen, den schon bestehenden Hinweis für ausländische Postverwaltungen auf der
Rückseite der Wahlkarte nicht nur in Englisch, sondern auch in Deutsch und in Französisch abzudrucken.
Geändert werden auch einige Fristen und einige formalrechtliche Bestimmungen für UnionsbürgerInnen.
Bundesministeriengesetz und Gehaltsgesetz
Zwei weitere Gesetzesanträge der Koalitionsparteien betreffen die Änderung des Bundesministeriengesetzes
sowie die Änderung des Gehaltsgesetzes und verschiedener Dienstrechts-Gesetze. Im Wesentlichen geht es um
legistische Änderungen und terminologische Anpassungen. Die beiden Gesetze können von den Abgeordneten
als Grundlage herangezogen werden, um die geplante neue Aufgaben- und Ressortverteilung innerhalb der Bundesregierung
und den noch offenen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gesetzlich zu fixieren.
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