Auch in Deutschland werden Warnbilder auf Zigarettenpackungen künftig Pflicht.
Brüssel (ec) - Die Unterhändler der EU-Staaten haben am Abend des 17.12. nach Verhandlungen mit
dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission eine politische Einigung über die Neufassung
der EU-Tabakrichtlinie erzielt. Demnach müssen alle Zigaretten- und Tabakpackungen künftig Gesundheitswarnungen
und sogenannte Schockfotos auf Vorder- und Rückseite tragen, die mindestens 65 Prozent ihrer Fläche ausmachen.
Zusatz- und Geschmacksstoffe wie Menthol, die Tabakprodukte durch ein charakteristisches Aroma attraktiver machen,
sind nach einer Übergangsfrist künftig verboten. Auch für elektronische Zigaretten werden Gesundheitswarnungen
verpflichtend. E-Zigaretten gelten, sofern nicht klar so definiert, generell nicht als Medizinprodukte. Den EU-Staaten
steht es jedoch frei, sie als Medizinprodukte zu behandeln.
EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg begrüßte die Einigung: "Die neue Tabakrichtlinie wird sicherstellen,
dass Tabakprodukte wie Tabakprodukte aussehen und schmecken. Sie wird helfen, junge Menschen davon abzuhalten,
mit dem Rauchen überhaupt anzufangen. Ich bin besonders froh, dass das Europäischen Parlament und der
Rat die zwei wichtigsten Punkte aus den Vorschlägen der Europäischen Kommission unterstützt haben:
verpflichtende, große Warnungen in Bild und Text und keine charakteristischen Geschmacksstoffe."
Nach der gestrigen Einigung wird der illegale Handel mit Tabakprodukten künftig wirkungsvoller bekämpft.
Dazu werden ein EU-weites System zum Nachverfolgen des illegalen Handels und einheitliche Sicherheitsmerkmale auf
Zigarettenpackungen, wie Hologramme, beitragen. Den EU-Staaten steht es zudem frei, den grenzüberschreitenden
Internethandel mit Tabakprodukten zu verbieten.
Die neuen Regeln müssen noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten angenommen
werden. Die Richtlinie wird dann voraussichtlich im Frühjahr 2014 in Kraft treten. Danach haben die EU-Staaten
24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Das Verbot charakteristischer Zusatz- und Geschmacksstoffe,
die ein Verkaufsvolumen von mehr als drei Prozent in der EU haben (beispielsweise Menthol), greift dann nach einer
Übergangsfrist von vier Jahren, also voraussichtlich im Frühjahr 2020.
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