ÖVP und SPÖ für sparsame Haushaltsführung im Budgetprovisorium
Wien (pk) - Die Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) und Jan Krainer (S) beantragen eine gesetzliche Vorsorge
für das Finanzjahr 2014 samt Änderung des Bundesfinanzrahmens 2014 bis 2017. Infolge der Nationalratswahlen
im September hat der Nationalrat noch kein Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2014 beschlossen. Daher soll der
Bundeshaushalt vom 1.1.2014 bis zum Inkrafttreten eines Bundesfinanzgesetzes 2014 aufgrund eines gesetzlichen Budgetprovisoriums
geführt werden, dessen Basis das Bundesfinanzgesetz 2013 bildet. Tamandl und Krainer wollen sicherstellen,
dass der Haushalt auch nach Änderung von Ressort-Zuständigkeiten ordnungsgemäß geführt
werden kann. Zudem kündigen die Antragsteller einen Abänderungsantrag für eine restriktive Mittelverwendung
während des Budgetprovisoriums an. Gestaltbare Ausgaben sollen durch eine Mittelverwendungsbindung auf 500
Mio. Euro begrenzt werden. Außerdem sollen überall dort, wo der Bundesfinanzrahmen 2014 bis 2017 niedrigere
Ausgabenobergrenzen für Rubriken und Untergliederungen vorsieht als das Bundesfinanzgesetz 2013, die niedrigeren
Beträge gelten. Dazu kommen terminologische Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und
an das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.
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