EU-Parlamentsausschuss stimmt für massive Verbesserungen bei den Fluggastrechten
Brüssel (övp-pd) - "Die Airlines müssen den Schadenersatz so einfach machen wie den
Ticketkauf. Wir sprechen uns heute ganz klar dafür aus, dass das Durchsetzen der Rechte und die Entschädigung
von Flugreisenden bei Verspätungen oder Annullierungen massiv vereinfacht werden", erklärt der Verkehrssprecher
der ÖVP im EU-Parlament, Hubert Pirker, vor der Abstimmung über die Neuregelung der Rechte von Flugreisenden
im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments. "Es kann nicht sein, dass man mittlerweile mit drei
Klicks innerhalb weniger Sekunden ein Flugticket im Internet kaufen kann, es gleichzeitig aber keine effizienten
und kundenfreundlichen Verfahren zur Durchsetzung des Rechts auf Entschädigung, Unterkunft, Verpflegung oder
anderweitige Beförderung gibt", so der ÖVP-Politiker am 17.12. in Brüssel.
Die von der EU-Kommission geplanten Verschlechterungen für Passagiere kommen durch den Ausschussbeschluss
wieder vom Tisch. So werden Fluggäste nicht erst nach fünf Stunden Verspätung entschädigt,
sondern schon ab drei, wie das ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs nahelegt. "Für das EU-Parlament
steht der Konsument im Mittelpunkt und deswegen bessern wir da deutlich nach", stellt Pirker klar. Wichtige
Änderungen des Gesetzesvorschlags gehen auf Pirker zurück: "Die EU-Kommission wollte ursprünglich,
dass man erst nach fünf Stunden Wartezeit ein Recht auf Aussteigen hat, wenn ein Flieger auf dem Rollfeld
festsitzt. Das wäre haarsträubend. Ich gehe davon aus, dass mein Antrag, diese Frist auf zwei Stunden
zu kürzen, heute angenommen wird", so der EU-Abgeordnete.
Besonders wichtig sind Pirker einfache Verfahren zur Durchsetzung der Rechte der Reisenden: "Die umständlichen
Beschwerdeverfahren halten die Passagiere oft davon ab, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Deshalb wollen wir
die Fluggesellschaften verpflichten, entscheidungsbefugte Anlaufstellen an den Flugterminals einzurichten. Diese
Anlaufstellen müssen zugänglich und sichtbar sein, nicht versteckt in einem Bürogebäude am
anderen Ende des Flughafens", so Pirker. Mit einem einheitlichen Beschwerdeformular soll rasch auf Gepäckbeschädigung
oder - verspätung reagiert werden. Die Fluggesellschaft muss den Fluggästen allgemeine Informationen
zum Verfahren geben, einschließlich der nötigen Kontaktadressen für die zuständigen Stellen.
"Dies muss sofort, einfach und ohne zusätzliche Kosten funktionieren", so Pirker.
Die endgültige Abstimmung über die neuen Fluggastrechte soll im Februar im Plenum des EU-Parlaments erfolgen.
|