Buchinger bei Hearing Erstgereihter - Ergebnis des Hearings Entscheidungsgrundlage für
Bestellung
Wien (bmask) - "Erwin Buchinger wird als Behindertenanwalt wiederbestellt", teilte das Sozialministerium
am 30.12. in einer Aussendung mit. Die Funktionsperiode des derzeitigen Anwaltes für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderungen, Erwin Buchinger, endet mit 31.12.2013. Aus diesem Grund wurde eine Ausschreibung
dieser Funktion gemäß § 13b des Bundesbehindertengesetzes vorgenommen. Gemäß §
13d Abs. 4 des Bundesbehindertengesetzes war vor Bestellung des Behindertenanwaltes durch den Bundesminister für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einerseits ein Hearing durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (ÖAR) mit den in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen und Bewerbern durchzuführen,
andererseits war der Bundesbehindertenbeirat anzuhören.
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation führte am 09.12.2013 das Hearing durch,
bei dem Buchinger als Erstgereihter aus diesem Hearing hervorging. Die Auswahl der BeweberInnen für das Hearing
wurde von der ÖAR selbst vorgenommen. Das Ergebnis des Hearings wurde in einem nächsten Schritt dem Bundesbehindertenbeirat
zur Kenntnis gebracht. Diesem wurde die Möglichkeit eröffnet, dem Sozialministerium innerhalb einer Frist
von 14 Tagen Äußerungen zu übermitteln.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer legte die Ergebnisse des Hearings der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation sowie der Anhörung des Bundesbehindertenbeirates seiner Entscheidung zu Grunde, Erwin
Buchinger für eine weitere vierjährige Periode ab 1. Jänner 2014 zum Anwalt für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderungen zu bestellen.
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