Linz (stadt) - 2008 stellte das Bundesdenkmalamt (BDA) mittels Bescheid das Ensemble der Nibelungenbrücke
mit den beiden Brückenkopfgebäuden Ost und West unter Denkmalschutz. Die Stadt Linz erhob gegen diesen
Bescheid Einspruch, dem das BDA jetzt Folge leistete. Demnach sind das Innere des vierten Obergeschoßes und
des Dachgeschoßes nun von der Unterschutzstellung ausgenommen. „Dieser eingeschränkte Denkmalschutz
eröffnet nun wieder Möglichkeit für einen kritischen Umgang mit der Geschichte der Gebäude
und eine sinnvolle Verwertung“, ist Bürgermeister Klaus Luger überzeugt. Der Verbreiterung der Nibelungenbrücke
steht der Denkmalschutz ebenfalls nicht im Wege, werden doch die Planungen der Stadt akzeptiert. Die Stadt nimmt
deshalb diesen neuen Bescheid positiv zur Kenntnis.
Die Nibelungenbrücke sowie die beiden Brückenkopfgebäude Ost und West an der Einmündung der
Brücke in den Hauptplatz bilden ein markantes städtebauliches Ensemble in Linz. Darum hat das Bundesdenkmalamt
die Erhaltung dieser Denkmalanlage im Dezember 2008 als öffentliches Interesse definiert und mittels Bescheid
die Unterschutzstellung verfügt. Die Stadt Linz erhob gegen diesen Bescheid Einspruch, unter anderem, weil
in den Ausführungen des BDA die nationalsozialistischen Bauplanungen wie norma-e Bauvorhaben anderer historischer
Epochen ausgewiesen wurden.
„Unerwähnt blieb, dass etwa der Granit für die Gebäude im Steinbruch des Konzentrationslagers Mauthausen
abgebaut wurde, für die Errichtung teilweise Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt wurden sowie
die Finanzierung durch Enteignung von Minderheiten und Ausbeutung eroberter Gebiete erfolgte“, begründet Bürgermeister
Klaus Luger den fristgerechten Einspruch der Stadt gegen den Bescheid aus 2008. „Eine gänzliche Unterschutzstellung
der Gebäude hätte eine kritische Würdigung ihrer Geschichte, etwa durch bauliche Akzente, zumindest
erschwert, wenn nicht verunmöglicht.“
Durch den aktuell im Dezember 2013 ergangenen neuen Bescheid wird diesen Bedenken der Stadt statt gegeben. „Ich
bin überzeugt, dass in den nun von der Unterschutzstellung ausgenommenen Teilen gestalterische Interventionen
möglich sind, die bewusst mit der nationalsozialistischen Architektur brechen. Dadurch eröffnen sich
nicht nur Wege für eine kritische Reflexion der nationalsozialistischen Herrschaft, sondern auch sensible
und zugleich sinnvolle Nachnutzungen“, meint Bürgermeister Klaus Luger.
Seitens der Stadt wird es daher gegen den neuen Bescheid keinen Einspruch mehr geben, auch, weil die geplante und
zwischen der Stadt und dem Land als Brückeneigentümerin grundsätzlich vereinbarte Verbreiterung
der Brücke möglich bleibt. „Die von mir bereits vorgelegten Planungen für eine seitliche Erweiterung
der Brücke wurden vom Denkmalamt mit wenigen Bedingungen schon einmal akzeptiert“, weiß Klaus Luger.
„Wenn die konkreten neuen Planungen nicht zu sehr von diesem Vorprojekt abweichen, sollten sich keine Probleme
mit dem Denkmalschutz ergeben.“
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