Neues Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz tritt mit 1.1. 2014 in Kraft
Klagenfurt (lpd) - Mit dem Beschluss des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, welches mit 1.1.2014 in Kraft
tritt, konnte der Kinderschutz wesentlich ausgeweitet werden, wie Kärntens zuständige Sozial- und Jugendreferentin
LHStv.in Beate Prettner betont. „Durch Neuerungen wie das 4-Augen-Prinzip in der Gefährdungsabklärung
und Hilfeplanerstellung wird der Schutz unserer Kinder künftig noch zusätzlich verstärkt. Zudem
sollen weitere qualitative Aufwertungen und ein Ausbau der Sozialen Dienste und die Installierung eines Jugendhilfebeirates
umgesetzt werden“, so Prettner.
In Kärnten leben rund 95.000 minderjährige Kinder und ca. 10.000 werden von der Jugendwohlfahrt in irgendeiner
Form begleitet. Genau für diese Fälle hat das Land Kärnten als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe Sorge zu tragen, dass Eltern, die nicht in der Lage sind, ihre elterlichen Aufgaben zu erfüllen
oder das Wohl ihrer Kinder gefährden durch adäquate Leistungen bestmöglich unterstützt werden.
„Umso wichtiger ist es, dass wir hier unsere Anstrengungen bündeln, um das Beste für das Kindeswohl zu
erreichen“, erklärt Prettner.
Um auch die zuständigen SozialarbeiterInnen auf die bevorstehenden Neuerungen bestmöglich vorzubereiten,
sollen im kommenden Jahr regelmäßige Schulungen durchgeführt werden. Eine entsprechende Ausschreibung
dieser Fortbildungskurse wird in Kürze erfolgen. „Mit der Gesetzesänderung werden einerseits bundesgesetzliche
als auch verfassungsrechtliche Vorgaben umgesetzt, wonach jedes Kind Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge
für seine bestmögliche Entwicklung von Anfang an hat und andererseits werden Qualitätsverbesserungen
in der Sozialarbeit im Interesse des Kinderschutzes festgeschrieben“, umreißt Prettner das Ziel der Novelle,
mit der die Erziehungskraft der Familien und die Kinder und Jugendlichen selbst gestärkt werden sollen.
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