Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer:"Bürgernäherer Rechtsschutz und noch
mehr Föderalismus!"
Linz (lk) - Mit der Einrichtung der neun Landesverwaltungsgerichte bzw. des Bundesveraltungsgerichts und
des Bundesfinanzgerichts werden bundesweit mit 1. Jänner 2014 mehr als 120 Berufungssenate und Sonderbehörden
aufgelöst. Darunter auch die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Bundesländern. Im Regelfall sollen
ab 2014 die Verfahren bei den Landesverwaltungsgerichten enden und Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof nur
in Ausnahmefällen möglich sein.
"Die Landesverwaltungsgerichte werden den VwGH spürbar entlasten und damit insgesamt rascher für
Rechtssicherheit direkt vor Ort sorgen. Das ist ein klarer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger.
Dazu haben wir ein Team mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten für das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht
bestellt, das für die Herausforderungen bestens gerüstet ist", so LH Dr. Josef Pühringer.
Bereits mit Beschluss vom 10. Dezember 2012 wurden die bisherigen Mitglieder des UVS, an dessen Stelle mit 1. Jänner
2014 das Landesverwaltungsgericht tritt, einstimmig zu Richter/innen ernannt. Zusätzlich wurden mit 12. August
2013 dreizehn Juristinnen und Juristen, darunter elf Frauen und zwei Männer zu Richter/innen (sowohl voll-
als auch teilbeschäftigte) des Oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts bestellt.
Der bisherige Präsident des UVS, Dr. Johannes Fischer, wurde bereits in der Sitzung der Oberösterreichischen
Landesregierung vom 12. Juli 2012 einstimmig zum Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich
ernannt.
Mit 1. Jänner 2014 werden insgesamt 37 Richter/innen ihre Tätigkeit als Mitglieder des Landesverwaltungsgerichts
aufnehmen.
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