Ab 1.1.2014 zentrale Beschwerdeinstanz für Behördenentscheidungen
Innsbruck (lk) - Das Landesverwaltungsgericht Tirol nimmt mit 1.1.2014 seine Arbeit auf und löst damit
den Unabhängigen Verwaltungssenat ab. Mit der Einrichtung des Landesverwaltungsgerichts gibt es nunmehr eine
einheitliche Rechtsschutzinstanz. Der verwaltungsinterne Instanzenzug wird abgeschafft. Unabhängige RichterInnen
entscheiden über Beschwerden bezüglich Bescheiden und Maßnahmen der Behörde.
„Ab 2014 werden die Verwaltungsbehörden erste und letzte Instanz sein. Über alle Beschwerden gegen Entscheidungen
der Verwaltungsbehörde entscheidet nunmehr das Verwaltungsgericht“, erklärt Landesamtsdirektor Josef
Liener. Das Landesverwaltungsgericht ersetzt somit – vereinfacht ausgedrückt – die bisherigen Berufungsbehörden.
Pro Jahr werden von der Tiroler Landesverwaltung rund 100.000 Entscheidungen – inklusive Anonym- und Strafverfügungen
– erlassen. Durchschnittlich waren bisher pro Jahr an die 1.000 Berufungsentscheidungen zur fällen.
Verfahren werden beschleunigt
Christoph Purtscher, Präsident des Landesverwaltungsgerichts, erwartet sich von der Abschaffung der verwaltungsinternen
Instanzenzüge auch „eine Verfahrensbeschleunigung“. Die 36 RichterInnen des Landesverwaltungsgerichts entscheiden
im Regelfall in der Sache selbst.
Zusätzlich zum bisherigen Arbeitsanfall beim Unabhängigen Verwaltungssenat von 3.600 bis 3.800 Akten
pro Jahr rechnet man mit mindestens 1.000 teilweise sehr komplexen Verfahren. „Die große Unbekannte sind
die Bauverfahren, für die das Landesverwaltungsgericht ab 2014 ebenfalls zuständig ist“, so Purtscher.
Das Amt der Tiroler Landesregierung geht derzeit von jährlich rund 200 Beschwerden im Bereich des Baurechts
aus – die Landeshauptstadt Innsbruck nicht mitgerechnet.
Beschwerde statt Berufung
Hat man bisher gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde Berufung erhoben, legt man künftig Beschwerde
gegen eine Entscheidung ein. Dafür hat man statt bisher zwei Wochen nunmehr vier Wochen Zeit. „Zu beachten
ist, dass eine Beschwerde gegen einen Bescheid generell bei der Verwaltungsbehörde und nicht beim Verwaltungsgericht
einzubringen, auch wenn dieses die zentrale Rechtsschutzinstanz ist“, informiert Präsident Christoph Purtscher.
Sonderbehörden werden aufgelöst
Die Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ist gleichzeitig eine große Verwaltungsreform.
„Der Landesagrarsenat und 15 weitere Sonderbehörden werden aufgelöst. 16 Landesabteilungen verlieren
ihre Aufgabe als Rechtsmittelinstanz, also als Berufungs- und Vorstellungsbehörde“, skizziert Landesamtsdirektor
Josef Liener die Auswirkungen auf das Amt der Tiroler Landesregierung. Der Stellenplan wird aufgrund der wegfallenden
Aufgaben reduziert.
Die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit wird mit 1.1.2014 in allen Bundesländern eingeführt. Auf Bundesebene
werden zusätzlich noch ein Bundesverwaltungs- sowie ein Bundefinanzgericht eingerichtet.
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