Wichtige Verbesserungen im neuen Jahr auf einen Blick – LH Wallner: "Familien entlasten,
Hilfsbedürftige unterstützen, Wohnen leistbar halten"
Bregenz (vlk) – Mit Jahresbeginn 2014 treten in Vorarlberg vielfältige rechtliche Neuerungen in Kraft,
von denen die Bürgerinnen und Bürger des Landes ebenso wie der Standort insgesamt direkt profitieren.
Verbesserungen gibt es in verschiedensten Bereichen, informiert Landeshauptmann Markus Wallner. Zu den bedeutendsten
und spürbarsten Veränderungen zählen die neuen Richtlinien bei der Wohnbauförderung, die Verbesserungen
beim Familien- und beim Pflegezuschuss sowie die optimierten Leitlinien bei der Wirtschafts- und Tourismusförderung
des Landes. Einen verstärkten Rechtsschutz wird zudem das neue Landesverwaltungsgericht bringen.
Im neuen Jahr treten die überarbeiteten und verbesserten Wohnbauförderungsrichtlinien in Kraft. Während
die Neubauförderungsrichtlinien auf Grund eines hohen Aufwandes bei der Umstellung erst am 1. April 2014 gelten,
sind alle anderen Wohnbauförderungsrichtlinien mit 1. Jänner 2014 gültig. "Es wird stärker
nach Einkommen und sozialen Verhältnissen des Förderungswerbers gefördert. Wer weniger verdient,
bekommt mehr Geld. Und wer mehr Kinder hat, bekommt ebenfalls mehr Förderung", erläutert Landeshauptmann
Wallner die wesentlichen Eckpunkte. Das Förderungssystem von bisher fixen Förderstufen wird auf eine
Basisförderung mit Bonussystem umgestellt. Angehoben werden mit den neuen Richtlinien auch die Kosten- und
Kaufpreisgrenzen. Kreditkonditionen werden transparent dargestellt und die Laufzeit von 27 auf 35 Jahre verlängert,
um die monatliche Rückzahlungsbelastung zu reduzieren. Bleiben wird die Staffelung bei den Einkommen, aber
es wird großzügigere Einschleifregelungen geben.
In der Wohnbeihilferichtlinie 2014 erfolgt die Zusammenführung der Wohnbeihilfe und des Wohnungszuschusses
in ein Berechnungssystem. Auch ein Freibetrag bei Unterhalts- und Alimentationszahlungen wird eingeführt (bis
zu 150 Euro pro Kind). Am bisherigen bewährten Förderungsmodell festgehalten wird 2014 in der Wohnhaussanierungs-
förderung. Gesamtsanierungen werden verstärkt gefördert. "Unser Ziel ist, weiterhin möglichst
vielen die Schaffung von individuellem Wohnraum zu leistbaren Preisen zu ermöglichen", betonen Landeshauptmann
Markus Wallner und Wohnbaureferent Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.
Verbesserter Familienzuschuss
Der Familienzuschuss des Landes Vorarlberg erfährt mit Jahresbeginn 2014 erneut eine deutliche Verbesserung,
vor allem für Eltern ab dem dritten Kind, für Eltern von Mehrlingen sowie für Alleinerziehende.
Dafür sind im kommenden Jahr rund 500.000 Euro vorgesehen. Die Einkommenshöchstgrenzen werden insgesamt
hinaufgesetzt, die Fördersätze erhöht. "Damit bringen wir den Familien jene Wertschätzung
entgegen, die ihnen zusteht", bekräftigt Familienlandesrätin Greti Schmid. "Vorarlberg war
schon vor 20 Jahren mit der Einführung des Familienzuschusses Schrittmacher in der Familienförderung",
ergänzt Wallner.
Land verdoppelt Pflegegeldzuschuss
Mit 1. Jänner 2014 erhöht Vorarlberg den Anfang 2010 eingeführten Pflegegeldzuschuss und legt damit
ein starkes Bekenntnis zur häuslichen Pflege ab. Der bisherige monatliche Zuschuss für die Pflegestufen
5 bis 7, den Vorarlberg als einziges Bundesland pflegenden Angehörigen gewährt, wird von 100 Euro auf
200 Euro pro Monat verdoppelt. "Wer möchte, soll so lange wie möglich zu Hause betreut werden können",
sagt Landesrätin Schmid. "Wir setzen damit ein bewusstes Zeichen für die Pflege daheim", so
Wallner.
Unternehmen stärken, Arbeitsplätze sichern
Die positive Entwicklung von Vorarlberger Unternehmen unterstützen und zugleich Arbeitsplätze schaffen
bzw. sichern – das sind die maßgeblichen Ziele, die hinter dem ambitionierten Wirtschaftsförderungsprogramm
des Landes stehen. Dazu treten mit Anfang des Jahres 2014 neuerlich überarbeitete Wirtschafts- und Tourismusförderungsrichtlinien
in Kraft. "Solche Investitionen sind wesentliche Voraussetzung für langfristigen Erfolg und die Schaffung
von Arbeitsplätzen", bekräftigen Wallner und Rüdisser.
Landesverwaltungsgericht nimmt Arbeit auf
Zu einer Stärkung des Rechtsschutzes wird nach Ansicht von Landeshauptmann Wallner das neue Landesverwaltungsgericht
beitragen, das mit Jahresbeginn seine Arbeit aufnimmt. Mit der Reform, die zu den bedeutsamsten Verfassungsänderungen
der Zweiten Republik zu zählen ist, sei eine langjährige Vorarlberger Forderung nach einem verbesserten
und beschleunigten Rechtsschutz endlich erfüllt, sagt Wallner. In die Landesverwaltungsgerichte werden die
Aufgaben der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) integriert.
|