Vorarlberg: Demokratiereform, Wohnbauförderung,
Schulverwaltung
|
|
erstellt am
03. 01. 14
11.30 MEZ
|
LH Wallner und LR Mennel: Umfangreiches Gesetzgebungsprogramm des Landes Vorarlberg im 1. Halbjahr
2014
Bregenz (vlk) - Die Landtags- und Demokratiereform zur Stärkung des Persönlichkeits- wahlrechts
und der direkten Demokratie, Neuerungen in der Schulverwaltung sowie die Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes
zählen zu den Schwerpunkten des umfangreichen Gesetzgebungsprogrammes des Landes Vorarlberg im 1. Halbjahr
2014, kündigen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Bernadette Mennel an.
In Sachen Demokratiereform hat der Vorarlberger Landtag eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in der Folge zahlreiche
Vorschläge erarbeitet hat. Diese Ergebnisse sollen im kommenden Jahr nun konkret umgesetzt werden. "Wesentliche
Punkte sind eine stärkere Gewichtung von Vorzugsstimmen bei Wahlen, die Schaffung eines neuen Prüfmaßstabes
bei der Zulassung von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen sowie die Stärkung von direktdemokratischen
Instrumenten", erläutert Landeshauptmann Wallner. Weiters soll ein Minderheitenrecht, die Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses zu verlangen, verankert werden.
Im Rahmen einer Schulrechtsnovelle soll der Entfall der Bezirksebene bei den Schulbehörden des Bundes fixiert
werden, sprich die Auflösung der Bezirksschulräte.
In der Wohnbauförderung geht das Land Vorarlberg mit den Förderrichtlinien 2014 einen neuen Weg. Das
bisherige System mit fixen Förderstufen wird auf eine Basisförderung mit Bonussystem umgestellt. Es wird
stärker nach Einkommen und sozialen Verhältnissen des Förderungswerbers gefördert. "Unser
Ziel bleibt es, möglichst vielen Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern die Schaffung von individuellem Wohnraum
zu leistbaren Preisen zu ermöglichen. Wir haben in den neuen Wohnbauförderungsrichtlinien die soziale
Ausrichtung gestärkt, ohne dabei die Ökologie zu vernachlässigen", bekräftigt Landeshauptmann
Wallner. Dementsprechend wird auch das Wohnbauförderungsgesetz im Hinblick auf die neuen Richtlinien angepasst.
Zu den weiteren Gesetzgebungsvorhaben im neuen Jahr zählen u.a. eine Baugesetz-Novelle mit Schwerpunkt Energieeffizienz
sowie Änderungen im Land- und Forstarbeitsgesetz, im Tiergesundheitsfondsgesetz, im Luftreinhaltegesetz und
im Elektrizitätswirtschaftsgesetz, so Landesrätin Mennel.
|