Bei Zweifel an Behördenentscheidungen sind ab 1. Jänner unabhängige Gerichte
zuständig
Wien (bvwg) - "Das Bundesverwaltungsgericht ist nach 1 1/2 Jahren Vorbereitungsarbeiten startklar.
In wenigen Tagen tritt die größte Verwaltungs-Strukturreform in der 2. Republik in Kraft. Der Rechtsschutz
in allen Verwaltungsangelegenheiten wird auf völlig neue Grundlagen gestellt", sagte Harald Perl, Präsident
des neuen Bundesverwaltungsgerichts vor Journalistinnen und Journalisten. "Jede Frau, jeder Mann und jedes
Unternehmen, die in Zukunft an der Richtigkeit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung zweifeln, haben
die Möglichkeit, ein unabhängiges Gericht anzurufen."
Es werde keine langen Instanzenzüge innerhalb der Verwaltung mehr geben und es würden an die 30 Sonderbehörden
auf Bundesebene abgeschafft werden. Mit der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde in der Hand könne sich
jeder Bürger, jede Bürgerin an ein Verwaltungsgericht wenden, in denen unabhängige und weisungsfreie
Richterinnen und Richter diese Entscheidung nochmals überprüfen.
Auf das Bundesverwaltungsgericht würden pro Jahr geschätzte 36.000 bis 40.000 Verfahren zukommen. Das
Aufgabenspektrum sei sehr vielschichtig. "Die Richterinnen und Richter werden darüber zu entscheiden
haben, ob ein Bankmanager zu Recht abberufen wurde oder nicht, ob Studienbeihilfe korrekt berechnet wurde, ob landwirtschaftliche
Prämien zu Recht auszubezahlen sind, ob der Grad einer Behinderung korrekt beurteilt wurde oder nicht. Auch
Fragen wie etwa, ob jemand zu Recht Arbeitslosengeld bekommt oder nicht, ob der Datenschutz verletzt wurde oder
jemandem in Österreich Flüchtlingsschutz gewährt wird, sind zu klären", erläuterte
Harald Perl. Dabei würden 50 Prozent aller Verfahren im Asyl- und Fremdenrecht zu judizieren sein. Weitere
30 Prozent der Verfahren seien im Bereich Soziales zu erwarten.
"Das Bundesverwaltungsgericht ist bereits vor dem Start ein Erfolg, weil es gelungen ist, diese Rechtsschutz-Reform
ausschließlich mit Ressourcen des öffentlichen Dienstes zu entwickeln, zu planen und umzusetzen",
sagte Perl. Die Fachexpertise, das Engagement, die Leistungsbereitschaft und der Innovationsgeist der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sei sehr beeindruckend gewesen.
Insgesamt wird das Bundesverwaltungsgericht mit etwa 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 169 Richterinnen
und Richtern, und zusätzlich 850 fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern am Hauptstandort Wien und
mit den Außenstellen Linz, Innsbruck und Graz, eines der größten Gerichte Österreichs sein.
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