Die EU-Kommission plant eine zusätzliche Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung
und damit für die verpflichtende Verwendung der IBAN bis 1. August 2014
Wien (oenb) - Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem um
sechs Monate zu verlängern. Die Umstellungsrate sei nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang
zu dem neuen System zu gewährleisten, sagte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. Das Migrationsenddatum
bleibt jedoch der 1. Februar 2014. Ab diesem Zeitpunkt soll für alle Überweisungen und Lastschriften
in Österreich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) anstelle von Kontonummer
und Bankleitzahl verwendet werden.
Die OeNB weist gemeinsam mit dem Eurosystem darauf hin, dass in den letzten Monaten von allen Betroffenen – Unternehmen,
öffentlichen Verwaltungen und Banken – große Anstrengungen unternommen worden sind, um fristgerecht
von den nationalen Zahlungssystemen für Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Standards umzustellen.
Bereits im Dezember 2013 wurden in Österreich rund 50 % aller Lastschriften und 60 % aller Überweisungen
im SEPA-Format abgewickelt. Auf Basis der aktuellen Migrationszahlen und der Bemühungen aller Akteure erscheint
für den österreichischen Zahlungsverkehr die fristgerechte SEPA-Migration mit 1. Februar 2014 realistisch.
Die seitens Kommission angestrebte zusätzliche Übergangfrist von 6 Monaten gibt vor allem Nachzüglern
mehr Zeit für die Umstellung.
Ungeachtet der vorgeschlagenen längeren Übergangsfrist empfehlen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
und das Eurosystem allen Marktteilnehmern, die Umstellung der Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Formate
bis 1. Februar 2014 zu finalisieren. Damit sollen die Parallelphase nationaler Zahlungssysteme und SEPA-Standards
und der damit verbundene Aufwand so gering wie möglich gehalten werden.
Über SEPA
Mit SEPA (Single Euro Payments Area – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) soll nach der erfolgreichen Einführung
des Euro-Bargeldes auch der fragmentierte bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht werden. Alle Zahlungen
sollen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Für Verbraucher ändert sich dabei nur das Kontokennzeichen:
Künftig müssen sie bei einer Überweisung die 20-stellige IBAN anstatt der bisherigen Kontonummer
und Bankleitzahl verwenden. SEPA führt damit zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargeldlosen
Zahlungsverkehr. Damit werden Zahlungen noch sicherer, schneller und günstiger.
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