Juristen der Universität Wien erhalten EU-Action Grant
Wien (universität) - Die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) regelt internationale Insolvenzverfahren
und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Bereits 2012 unterstützten Juristen der
Universität Wien die EU-Kommission bei der Erarbeitung eines Vorschlags für die Reform der Verordnung.
In einem Follow-up-Projekt wollen ForscherInnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Wien nunmehr gemeinsam mit dem Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural
Law und der Università degli Studi di Milano näher untersuchen, welche Fragen sich im Zusammenhang
mit einer Umsetzung der Reform der EuInsVO stellen. Für die Durchführung dieses Forschungsprojekts erhielten
sie Forschungsgelder von der EU-Kommission und konnten sich damit in einer europaweiten Ausschreibung durchsetzen.
Ziel der Europäischen Insolvenzverordnung ist, ein Insolvenzverfahren mit EU-weiter Wirkung zu schaffen und
eventuelle Kompetenzkonflikte zu lösen. Zu diesem Zweck regelt die EuInsVO unter anderem die Zuständigkeit
der Mitgliedstaaten für dieEröffnung eines Insolvenzverfahrens und sieht vor, dass sich das in einem
Mitgliedstaat eröffnete (Haupt-)Verfahren automatisch auf das gesamte in der EU vorhandene Vermögen des
Schuldners erstreckt.
Evaluationsstudie im Auftrag der EU-Kommission
Am 10. Jänner 2013 veröffentlichte die EU-Kommission eine von ForscherInnen der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Wien (in Kooperation mit der Universität Heidelberg und dem Max Planck
Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law) erarbeitete umfassende rechtsvergleichende
Studie – den Heidelberg-Luxembourg-Vienna- Report – zur Evaluation dieser Verordnung in 26 Mitgliedstaaten. Der
kurz zuvor veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform der EuInsVO stützen sich
grundlegend auf die im Heidelberg-Luxembourg-Vienna-Report aufgedeckten Problemfelder sowie die dort vorgeschlagenen
Lösungsmöglichkeiten.
Follow-up zur Reform
Mit der Gewährung des EU-Research Grant für das Projekt "The Implementation of the New Insolvency
Regulation – Improving Cooperation and Mutual Trust" signalisiert die EU-Kommission, die schon bisher erfolgreiche
Zusammenarbeit fortsetzen zu wollen. Im Zentrum des Forschungsprojekts stehen folgende Bereiche: die Koordination
von Insolvenzverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten, die Folgen der Erweiterung des Anwendungsbereichs der
EuInsVO auf Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren im Vorfeld der Insolvenz sowie das Problem der Insolvenz
internationaler Konzerne. Dabei soll insbesondere das Zusammenspiel von Europarecht und nationalem Recht beleuchtet
werden.
Geleitet wird das Projekt von Paul Oberhammer, Professor am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität
Wien, in Zusammenarbeit mit Professor Burkhard Hess, Direktor des Max Planck Institute for International, European
and Regulatory Procedural Law und Stefania Bariatti, Professorin an der Università degli Studi di Milano.
"Die Ergebnisse des für die kommenden zwei Jahre geplanten Forschungsprojekts sollen dabei helfen, Rechtsunsicherheit
bei der Implementierung der Reform des Europäischen Insolvenzrechts zu vermeiden", erklärt Paul
Oberhammer: "Damit leisten wir einen unmittelbaren Beitrag zur europäischen Rechtsentwicklung im Bereich
des internationalen Insolvenzrechts". Neben Paul Oberhammer wirken seitens des Instituts für Zivilverfahrensrecht
der Universität Wien Christian Koller und Michael Slonina an
dem Projekt mit.
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