Wo Studierende der Schuh drückt: Leistungsbeurteilungen, Studienbeiträge und Studienbedingungen
Wien (pk) - Im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 (HS-QSG) wurde unter anderem auch die Ombudsstelle
für Studierende gesetzlich verankert. Nun liegt der erste Bericht der Ombudsstelle über das Studienjahr
2012/13 dem Nationalrat vor. Er gibt Auskunft darüber, wie die Ombudsstelle ihren gesetzlichen Auftrag der
Informations- und Servicearbeit erfüllt. Neben Statistiken zu den Beratungsfällen finden sich auch anonymisierte
Beschreibungen ausgewählter Fälle und daraus abgeleitete Vorschläge der Ombudsstelle, die sich an
Hochschulinstitutionen und an den Gesetzgeber richten.
Ombudsstelle für Studierende als Instrument der Qualitätssicherung
Das 2012 in Kraft getretene HS-QSG brachte zahlreiche Neuerungen im Bereich der Qualitätssicherung der tertiären
Bildungseinrichtungen. Es ist die gesetzliche Basis für die Arbeit der Ombudsstelle für Studierende,
die sich über mehrere Zwischenschritte aus der bereits 1997 eingerichteten Studierendenanwaltschaft entwickelt
hat. Ihre Aufgabenbereiche umfassen sowohl die persönliche Beratung und Vermittlung von Studierenden als auch
die Beratung der Bildungseinrichtungen und internationale Kooperationen. Sie ist eine weisungsfrei gestellt Einrichtung,
jedoch keine Behörde und kann somit keine rechtsvollziehende Handlungen setzen oder Rechtsauskünfte erteilen.
Sie ist auch keine Aufsichtsbehörde für öffentliche Universitäten.
Die personelle Ausstattung umfasste im Jahr 2013 zehn Personen: den Leiter der Ombudsstelle, eine Assistentin,
den stellvertretenden Leiter, vier ReferentInnen sowie einen Lehrling und eine Praktikantin. Diese MitarbeiterInnen
bearbeiten ein sehr weites Themenfeld und stellen Kontakte zu Organen und Angehörigen an Hochschulinstitutionen,
studentischen und hochschulischen Interessensvertretungen als auch zu Beratungs- und Interessensvertretungseinrichtungen
außerhalb des universitären Bereichs her. Neben der direkten persönlichen Beratungstätigkeit
hat die Ombudsstelle eine Reihe von Beratungsbroschüren aktualisiert oder neu verfasst.
Statistik zur Tätigkeit der Ombudsstelle
Neben einer großen Anzahl telefonischer Beratungen und Auskünfte bearbeitete die Ombudsstelle für
Studierende im Studienjahr 2012/13 insgesamt 505 Anliegen in Form schriftlicher Verfahren. Zu Semesterende steigert
sich üblicherweise das Aufkommen der Anliegen. Der Großteil davon, etwa 71 %, konnte von der Ombudsstelle
selbst positiv erledigt werden. Bei 16 % der Anliegen wurde an andere Institutionen oder Organisationen weiterverwiesen.
In den restlichen Fällen wurde von den EinbringerInnen entweder keine Zustimmung zur weiteren Bearbeitung
gegeben (2 %), oder sie stellten sich als hinfällig heraus (5 %). 6 % der Fälle waren zum Berichtszeitpunkt
noch unerledigt.
Bei den zehn häufigsten Themenkategorien, in denen jeweils mehr als 40 Anliegen an die Ombudsstelle herangetragen
wurden, standen die Fragen zu Leistungsbeurteilung und Studienbeitrag, an erster Stelle. Hier gab es jeweils mehr
als 50 Fälle, die bearbeitet wurden. Fast ebenso viele Fälle wurden in die Kategorie "Sonstiges"
eingeordnet, die ein breites Spektrum umfasst, das von Fragen der Führung akademischer Titel über ÖH-Wahlen
zu Disziplinarfragen reichte. Ebenfalls über 40 Fälle verzeichnete man bei Fragen der Zulassung zum Studium
und die Studienbeihilfe betreffend. Zwanzig oder mehr Fälle gab es zu den Themenbereichen Zulassungsregelungen,
Probleme mit der Betreuung durch ProfessorInnen, schlechte Studienbedingungen, Durchlässigkeit des Universitätssystems
sowie Studieren mit Behinderung.
Aufgeschlüsselt nach dem Typus der Bildungseinrichtung betrafen 87 % der abgeschlossenen Anliegen Universitäten,
10 % Fachhochschulen, 2 % Privatuniversitäten und 1 % Pädagogische Hochschulen.
Ombudsstelle muss noch weiter bekannt gemacht werden
Der Bericht enthält auch anonymisierte Fallbeispiele aus der Praxis der Ombudsstelle sowie aus dieser Beratungstätigkeit
abgeleitete Vorschläge an Hochschulen und an den Gesetzgeber. So wird etwa angeregt, dass alle hochschulischen
Bildungseinrichtungen Studierende gezielt über die Möglichkeit informieren, sich an die Ombudsstelle
zu wenden.
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