Justizminister zur Reform des Weisungsrechts
Wien (bmj) - Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter hat am 08.01. im Ministerrat über seine Pläne
zur Reform des Weisungsrechts berichtet. "Ich war immer für eine Reform des Weisungsrechts in seiner
derzeitigen Form, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken, und ich bin auch zuversichtlich, dass wir das
gemeinsam schaffen werden", betonte der Minister im Anschluss an die Regierungssitzung. "Zentral ist
bei so einem wichtigen rechtsstaatlichen Thema aber, dass man mit der nötigen Ruhe eine gediegene Lösung
erarbeitet, die letztlich auch von einem möglichst breiten Konsens getragen ist. Ich stehe für vernünftige,
konsensorientierte Sachpolitik."
"Ich werde daher noch im Februar eine hochkarätige Expertenkommission einsetzen, die ohne Vorgaben verfassungskonforme
Reformvorschläge erarbeiten soll", so der Minister. "Es gibt verschiedene Alternativmöglichkeiten
für eine Reform des Weisungsrechts und ich werde mich dann als Justizminister - sobald die Ergebnisse der
Kommission vorliegen - um eine baldige politische Einigung bemühen." Angesichts des guten Gesprächsklimas
mit dem Koalitionspartner und mit den Justizsprechern aller Parlamentsparteien hoffe er und sei zuversichtlich,
dass eine Reform noch im laufenden Jahr gelingt.
Mit dem heutigen Tag wird nun bereits ein Weisenrat eingerichtet, welcher in Fällen der Befangenheit, bei
Verfahren gegen oberste Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in Verfahren, in denen eine inhaltliche Weisung
gemäß § 29a Abs. 1 StAG erteilt werden soll, in die Entscheidung einbezogen wird.
Dem Weisenrat gehören an:
der Leiter der Generalprokuratur Dr. Franz Plöchl (Vorsitzender)
der Rechtschutzbeauftragte des BMI Univ. Prof. Dr. Dr. Manfred Burgstaller und
der Rechtschutzbeauftragte des BMJ GP iR Dr. Gottfried Strasser
Der Weisenrat wird sich zu den Erledigungsvorschlägen des Leiters der Strafrechtssektion äußern
und gegebenenfalls in nachvollziehbarer Form Empfehlungen abgeben. "Damit wird sichergestellt, dass ich selbst
als Justizminister auf Entscheidungen in derartigen Verfahren künftig selbstverständlich keinen Einfluss
nehme. Es wird somit keine Weisungen ohne Einbindung des Weisenrats geben, dessen Mitglieder bekanntlich nicht
weisungsgebunden sind", stellte Brandstetter abschließend klar.
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