Mit neuen Standards will die Kommission die Verwendung der Mittel des Europäischen Strukturfonds
durch die Mitgliedstaaten verbessern.
Brüssel (ec) - Ein am 07.01. vorgelegter Verhaltenskodex soll die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden
der Mitgliedstaaten und deren Partnern wie zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen und dem Privatsektor bei
Planung und Durchführung von europäisch finanzierten Projekten stärken.
So sollen zum Beispiel Rumänen und andere Mitgliedsstaaten Finanzmittel aus dem Europäischen Sozialfonds
(ESF) besser nutzen, um die Minderheit der Roma besser zu integrieren. Städte und Kommunen in Deutschland
und anderen Mitgliedsstaaten wiederum können finanzielle Unterstützung aus dem Programm anfordern, um
soziale Probleme, die von einem größeren Zuzug von Bürgern aus anderen EU-Ländern herrühren,
zu bewältigen.
Sozialkommissar László Andor wies darauf hin, dass die Verordnungen für die EU-Kohäsionspolitik
2014 bis 2020 festlegen, wie die Mitgliedstaaten ihre Projekte planen und ausführen sollen, für die 325
Mrd. Euro aus den Europäischen Struktur- und Investmentfonds (ESIF) für einen Zeitraum von sieben Jahren
bereitstehen. Hierzu gehören 70 Mrd. Euro, die über den Europäischen Sozialfonds ESF eingesetzt
werden können. Damit hat der ESF zum ersten Mal einen garantierten Mindestanteil innerhalb der Ausgaben für
die Kohäsionspolitik.
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wird für jeden Mitgliedstaat eine Partnerschaftsvereinbarung
erstellt. Dabei handelt es sich um ein nationales Dokument, in dem die Gesamtstrategie, zum Beispiel für
Deutschland, bei der EU-Strukturförderung beschrieben wird. Die heute erstmals in einer Verordnung angenommenen
Standards für die Partnerschaftsvereinbarungen sollen von den Mitgliedstaaten umgehend bei der Planung und
Durchführung von Programmen mit den maßgeblichen Interessenträgern angewendet werden, um eine bestmögliche
Wirkung der Mittel zu erzielen.
Zu den Europäischen Struktur- und Investmentfonds (ESIF) zählen der Europäische Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Kohäsionsfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Aus dem Verhaltenskodex entstehen für die Mitgliedstaaten unter anderem folgende Pflichten:
- Transparenz bei der Auswahl von Partnern in Vertretung regionaler, lokaler und
anderer Behörden, von Wirtschafts- und Sozialpartnern und von Vertretern der Zivilgesellschaft, die als ordentliche
Mitglieder der Programmbegleitausschüsse ernannt werden sollen angemessene Information der Partner sowie Einräumung
ausreichender Fristen als Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Konsultationsverfahren
- Wirksame Beteiligung der Partner in sämtlichen Phasen des Prozesses; dazu
gehört die Vorbereitung und die gesamte Umsetzung aller Programme, einschließlich Monitoring und Bewertung.
- Die neuen Vorschriften räumen den Mitgliedstaaten noch genügend Freiraum
ein, die genauen Einzelheiten der Beteiligung relevanter Partner an den verschiedenen Phasen der Programmplanung
zu bestimmen.
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