Neue zentrale Rechtsschutzinstitution für Niederösterreich
St. Pölten (nlk) - Mit 1. Jänner 2014 hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich seine
Tätigkeit aufgenommen. Aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, mit der die Bundesverfassung
geändert wurde, wurden neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte eingerichtet, die
die Unabhängigen Verwaltungssenate, den Asylgerichtshof und ca. 120 weitere Behörden ersetzen.
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ist ab sofort die zentrale Rechtsschutzinstanz für die
überwiegende Mehrheit aller Verwaltungsangelegenheiten, die die Bürgerinnen und Bürger Niederösterreichs
sowie die niederösterreichischen Unternehmen betreffen. Diese haben die Möglichkeit, gegen behördliche
Entscheidungen (z.B. von Bezirkshauptmannschaften, Landesregierung, Landeshauptmann, Gemeinden) in unterschiedlichsten
Angelegenheiten (z.B. Verkehrsstrafen, Bauverfahren, gewerbliche Berufsberechtigungen, Betriebsanlageverfahren
und viele andere mehr) Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht zu erheben. Das Landesverwaltungsgericht überprüft
die Entscheidung - im Regelfall aufgrund einer mündlichen Verhandlung - auf ihre Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Regelungen und ändert sie erforderlichenfalls ab oder hebt sie auf.
Am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entscheiden 52 (inkl. Präsident und Vizepräsident)
unabhängige Richterinnen und Richter, die vollen gerichtlichen Rechtsschutz bieten und ausschließlich
nach den Gesetzen entscheiden. Ein Anwalt ist für die Befassung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich
nicht erforderlich, kann aber von den Parteien bei Bedarf zugezogen werden. Gerechnet wird mit ca. 8000 Fällen
im Jahr.
Sitz des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich ist in St. Pölten im Tor zum Landhaus. Außenstellen
bestehen in Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl.
Präsident des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich ist Dr. Patrick Segalla, Vizepräsident
ist Dr. Markus Grubner.
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