Kommission verteidigt Freizügigkeit und verweist auf Mittel aus dem Europäischen
Sozialfonds
Brüssel (ec) - Die EU-Kommission rechnet nicht mit einem großen Anstieg der Zuwanderung aus Rumänien
und Bulgarien auf die Arbeitsmärkte der EU-Länder nach der Aufhebung der Zuwanderungsbeschränkungen
am 1. Januar.
Einzelne Städte, die durch einen plötzlichen Zustrom von EU-Zuwanderern mit Problemen konfrontiert sind,
können auf Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zurückgreifen. EU-Sozialkommissar László
Andor wird sich dazu voraussichtlich am 07.01. vor Journalisten in Brüssel genauer äußern.
Andor hatte zum Jahreswechsel erneut die Arbeitnehmerfreizügigkeit als Grundrecht und Eckpfeiler der EU-Integration
und des Binnenmarktes bekräftigt. "Bürger aus Bulgarien und Rumänien können seit 2007
bereits in 19 Mitgliedstaaten, die keine Übergangsregeln eingeführt haben, ohne Einschränkungen
arbeiten. Über drei Millionen Menschen aus Bulgarien und Rumänien leben bereits in einem anderen EU-Land
und es ist unwahrscheinlich, dass es zu einem großen Anstieg nach dem Auslaufen der letzten Beschränkungen
kommt", sagte Andor.
Studien belegen durchweg die Vorteile der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Wirtschaft der Gastländer.
Mobile Arbeitnehmer ergänzen häufig den Mangel an Fachkräften und Arbeitskräften und nehmen
im Gastland keine Jobs weg. Durch einen plötzlichen Zustrom von EU-Zuwanderern können in manchen Städten
und Regionen aber Probleme bei Wohnraum, Bildung und sozialen Dienstleistungen entstehen. Um dem entgegenzuwirken,
können die Mitgliedstaaten den Europäischen Sozialfonds (ESF) nutzen, über den insgesamt jedes Jahr
über 10 Mrd. Euro bereitstehen. Ab 2014 sollte jedes EU-Land mindestens 20 Prozent der ESF-Mittel zur sozialen
Integration und Armutsbekämpfung nutzen.
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