Bauinitiative "Wir bauen burgenländisch!"

 

erstellt am
17. 01. 14
11.30 MEZa

…gegen unfairen Wettbewerb vorgestellt – Neue Baurichtlinien sollen heimische Betriebe und Arbeitnehmer schützen und für mehr Fairness am Arbeitsmarkt und in der Baubranche sorgen
Eisenstadt (blms) - Die neue Bauinitiative - „Wir bauen burgenländisch!“ - stellte Landeshauptmann Hans Niessl am 16.01. gemeinsam mit dem Bundesinnungsmeister Bau, KR Ing. Hans-Werner Frömmel, und dem Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft Bau-Holz, NR Josef Muchitsch, vor. „Wir wollen damit heimische Betriebe noch mehr stärken, unlautere Konkurrenz eindämmen, Lohn- und Sozialdumping unterbinden und die Arbeitslosigkeit in den burgenländischen Regionen senken“, nannte Niessl die Ziele. Die österreichweit erste Initiative dieser Art richtet sich sowohl an öffentliche Auftraggeber - Land, Gemeinden - als auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft, wie etwa gemeinnützige Bauvereinigungen oder VAMED. Aber auch jeder private Bauherr soll dadurch angeregt werden, Aufträge vorzugsweise an burgenländische Unternehmen zu vergeben.

Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung an der Tagesordnung
Ausländische Konkurrenz bringt heimische Unternehmen und Arbeitnehmer in der Baubranche unter immer größeren Druck. Sehr oft sind unlautere Mittel im Spiel:
Scheinselbstständigkeit, Missachtung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes, mangelnde Transparenz, Subunternehmertum und Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften führen zu massivem Lohndumping und Wettbewerbsnachteilen. Heimische Firmen und Arbeitnehmer sehen sich immer öfter außerstande, ihre Leistungen im Land zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten. „Es gibt großen Unmut unter den Klein- und Mittelbetrieben im Land. Es ist deshalb ein Gebot der Stunde, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, regionale Arbeitsplätze zu erhalten“, ortete Niessl akuten Handlungsbedarf.

„Österreichpremiere“
Die vom Landeshauptmann gestartete Initiative „Wir bauen burgenländisch!“ – „eine Österreichpremiere“, so Niessl - soll nun für mehr Fairness am Arbeitsmarkt und in der Baubranche sorgen. Als Vorbild diene dabei das deutsche Bundesland Bremen, wo ein eigenes Landesgesetz die lokale bzw. regionale Vergabe regelt. Bei Auftragsvergaben durch die öffentliche Hand einerseits und durch teilnehmende Partner aus der Privatwirtschaft andererseits sollen künftig bevorzugt burgenländische Firmen zum Zug kommen. Niessl: „Wertschöpfung, Arbeit und Geld sollen im Burgenland bleiben“.

Im Einklang mit geltenden Bestimmungen
Die Initiative stehe im Einklang mit den einschlägigen Vergabebestimmungen, betonte Niessl: „Externe und Experten des Landes haben alle rechtlichen Rahmenbedingungen genauestens geprüft und festgestellt: Europarechtliche Grundsätze und Richtlinien, das Bundesvergabegesetz und die Schwellenwerteverordnung lassen es zu, regionale Firmen sowie die regionale Wirtschaft zu fördern“.

Öffentliche Auftraggeber können demnach unter voller Ausnutzung der EU-Schwellenwerteverordnung Bauaufträge wie folgt vergeben:

  • Direktvergabe bis zu einem Wert von € 100.000,- (exkl. USt.). Die Leistung kann direkt an ein geeignetes, aber ansonsten vom Auftraggeber frei gewähltes Unternehmen vergeben werden, ohne dass die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen zwingend vorgesehen ist;
  • Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung – bis zu einem Wert von € 130.000.- (Lieferleistungen, Dienstleistungen), bzw. € 500.000,- (Bauaufträge, jeweils exkl. USt.). Der Auftraggeber hat dabei von einer frei gewählten Anzahl von geeigneten Unternehmen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung formell Angebote einzuholen;
  • nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung – bis zu einem Wert von einer Million Euro. Der Auftraggeber muss hierbei mindestens drei befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zur Abgabe von Angeboten auffordern.


Kriterien zum Schutz der Auftraggeber und Arbeitnehmer
Die Vergabe nach diesen Verfahren soll an die Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Schutz vor Lohn- und Sozialdumping, gebunden sein. Es muss ein Überblick über den Beschäftigtenstand des Unternehmens gegeben sein; Subunternehmer dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers herangezogen werden. Möglich sein soll das Rücktrittsrecht bzw. die außerordentliche Kündigung des Vertrages bei Verstoß des Auftragnehmers gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften. Maßgebliches Kriterium ist auch die Sicherstellung der fachlichen Qualifikation der MitarbeiterInnen sowie, dass sämtliche verwendete Bauprodukte den jeweiligen anerkannten Regeln der Technik und der EU-Bauprodukte-Verordnung entsprechen. Unternehmen, die Lehrlinge und ältere ArbeitnehmerInnen (45+) beschäftigen, sollen verstärkt berücksichtigt werden.

Vereinbarung auf Homepage des Landes
Private Partner – etwa gemeinnützige Bauvereinigungen und VAMED –, die keinem Vergabeverfahren unterliegen, sind ebenfalls aufgerufen, nach diesen Kriterien burgenländische Firmen zu bevorzugen. Teilnehmende Partner können sich in der Öffentlichkeit als „best practice-Beispiel“ präsentieren. Dazu werden auf der Homepage des Landes „burgenland.at/Bürgerinformation/Bauinitiative“ die Vereinbarung mit den gegenständlichen Richtlinien im Detail online gestellt und die teilnehmenden Unternehmen präsentiert.

„Regionale Vergabe moralische Verpflichtung“
GBH-Bundesvorsitzender NR-Abg. Josef Muchitsch sieht in der Initiative einen wichtigen Schritt im Kampf gegen unfairen Wettbewerb: „Das Burgenland ist das erste Bundesland, das hier konkrete Maßnahmen setzt. Damit wird das Maximum an Bewusstseinsbildung für faire Ausschreibungen ausgeschöpft. Nicht nur öffentliche, auch private ausschreibende Stellen haben eine moralische Verpflichtung, ihre Ausschreibung so zu gestalten, dass regionale Vergaben möglich sind“. Bundesinnungsmeister Ing. Hans-Werner Frömmel pflichtet bei: „Ich kann Landeshauptmann Niessl zur Initiative ‚Wir bauen burgenländisch!‘, die auch beispielgebend für andere Länder sein kann, nur gratulieren. Es ist mir wichtig, die vergaberechtlichen Möglichkeiten zur regionalen Vergabe im Bereich der öffentlichen Hand, aber auch der privaten Auftraggeber, insbesondere der gemeinnützigen Wohnbauträger, zu nützen“.

Effizientere Kontrollen unerlässlich
Eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit der Maßnahmen sei nicht zuletzt die Überprüfung der Einhaltung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes durch die Finanzpolizei, bekräftigte Niessl seine Forderung nach mehr und strengeren Kontrollen, denn „jedes Gesetz ist nur so gut, wie es auch kontrolliert wird“. Der Landeshauptmann hofft auf viele private Partner der öffentlichen Hand, die sich mit Unterzeichnung der Vereinbarung (downzuloaden von der Landes-Homepage) zum Prinzip „Wir bauen burgenländisch!“ bekennen; schon in den nächsten Tagen würden erste Partner präsentiert werden.

 

 

 

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