…gegen unfairen Wettbewerb vorgestellt – Neue Baurichtlinien sollen heimische Betriebe und
Arbeitnehmer schützen und für mehr Fairness am Arbeitsmarkt und in der Baubranche sorgen
Eisenstadt (blms) - Die neue Bauinitiative - „Wir bauen burgenländisch!“ - stellte Landeshauptmann
Hans Niessl am 16.01. gemeinsam mit dem Bundesinnungsmeister Bau, KR Ing. Hans-Werner Frömmel, und dem Bundesvorsitzenden
der Gewerkschaft Bau-Holz, NR Josef Muchitsch, vor. „Wir wollen damit heimische Betriebe noch mehr stärken,
unlautere Konkurrenz eindämmen, Lohn- und Sozialdumping unterbinden und die Arbeitslosigkeit in den burgenländischen
Regionen senken“, nannte Niessl die Ziele. Die österreichweit erste Initiative dieser Art richtet sich sowohl
an öffentliche Auftraggeber - Land, Gemeinden - als auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft, wie etwa gemeinnützige
Bauvereinigungen oder VAMED. Aber auch jeder private Bauherr soll dadurch angeregt werden, Aufträge vorzugsweise
an burgenländische Unternehmen zu vergeben.
Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung an der Tagesordnung
Ausländische Konkurrenz bringt heimische Unternehmen und Arbeitnehmer in der Baubranche unter immer größeren
Druck. Sehr oft sind unlautere Mittel im Spiel:
Scheinselbstständigkeit, Missachtung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes, mangelnde Transparenz, Subunternehmertum
und Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften führen zu massivem Lohndumping und
Wettbewerbsnachteilen. Heimische Firmen und Arbeitnehmer sehen sich immer öfter außerstande, ihre Leistungen
im Land zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten. „Es gibt großen Unmut unter den Klein- und Mittelbetrieben
im Land. Es ist deshalb ein Gebot der Stunde, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, regionale Arbeitsplätze
zu erhalten“, ortete Niessl akuten Handlungsbedarf.
„Österreichpremiere“
Die vom Landeshauptmann gestartete Initiative „Wir bauen burgenländisch!“ – „eine Österreichpremiere“,
so Niessl - soll nun für mehr Fairness am Arbeitsmarkt und in der Baubranche sorgen. Als Vorbild diene dabei
das deutsche Bundesland Bremen, wo ein eigenes Landesgesetz die lokale bzw. regionale Vergabe regelt. Bei Auftragsvergaben
durch die öffentliche Hand einerseits und durch teilnehmende Partner aus der Privatwirtschaft andererseits
sollen künftig bevorzugt burgenländische Firmen zum Zug kommen. Niessl: „Wertschöpfung, Arbeit und
Geld sollen im Burgenland bleiben“.
Im Einklang mit geltenden Bestimmungen
Die Initiative stehe im Einklang mit den einschlägigen Vergabebestimmungen, betonte Niessl: „Externe und
Experten des Landes haben alle rechtlichen Rahmenbedingungen genauestens geprüft und festgestellt: Europarechtliche
Grundsätze und Richtlinien, das Bundesvergabegesetz und die Schwellenwerteverordnung lassen es zu, regionale
Firmen sowie die regionale Wirtschaft zu fördern“.
Öffentliche Auftraggeber können demnach unter voller Ausnutzung der EU-Schwellenwerteverordnung Bauaufträge
wie folgt vergeben:
- Direktvergabe bis zu einem Wert von € 100.000,- (exkl. USt.). Die Leistung kann
direkt an ein geeignetes, aber ansonsten vom Auftraggeber frei gewähltes Unternehmen vergeben werden, ohne
dass die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen zwingend vorgesehen ist;
- Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung – bis zu einem Wert von € 130.000.-
(Lieferleistungen, Dienstleistungen), bzw. € 500.000,- (Bauaufträge, jeweils exkl. USt.). Der Auftraggeber
hat dabei von einer frei gewählten Anzahl von geeigneten Unternehmen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung
formell Angebote einzuholen;
- nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung – bis zu einem Wert von
einer Million Euro. Der Auftraggeber muss hierbei mindestens drei befugte, leistungsfähige und zuverlässige
Unternehmer zur Abgabe von Angeboten auffordern.
Kriterien zum Schutz der Auftraggeber und Arbeitnehmer
Die Vergabe nach diesen Verfahren soll an die Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen, insbesondere
den Schutz vor Lohn- und Sozialdumping, gebunden sein. Es muss ein Überblick über den Beschäftigtenstand
des Unternehmens gegeben sein; Subunternehmer dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers herangezogen werden.
Möglich sein soll das Rücktrittsrecht bzw. die außerordentliche Kündigung des Vertrages bei
Verstoß des Auftragnehmers gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften. Maßgebliches Kriterium
ist auch die Sicherstellung der fachlichen Qualifikation der MitarbeiterInnen sowie, dass sämtliche verwendete
Bauprodukte den jeweiligen anerkannten Regeln der Technik und der EU-Bauprodukte-Verordnung entsprechen. Unternehmen,
die Lehrlinge und ältere ArbeitnehmerInnen (45+) beschäftigen, sollen verstärkt berücksichtigt
werden.
Vereinbarung auf Homepage des Landes
Private Partner – etwa gemeinnützige Bauvereinigungen und VAMED –, die keinem Vergabeverfahren unterliegen,
sind ebenfalls aufgerufen, nach diesen Kriterien burgenländische Firmen zu bevorzugen. Teilnehmende Partner
können sich in der Öffentlichkeit als „best practice-Beispiel“ präsentieren. Dazu werden auf der
Homepage des Landes „burgenland.at/Bürgerinformation/Bauinitiative“ die Vereinbarung mit den gegenständlichen
Richtlinien im Detail online gestellt und die teilnehmenden Unternehmen präsentiert.
„Regionale Vergabe moralische Verpflichtung“
GBH-Bundesvorsitzender NR-Abg. Josef Muchitsch sieht in der Initiative einen wichtigen Schritt im Kampf gegen
unfairen Wettbewerb: „Das Burgenland ist das erste Bundesland, das hier konkrete Maßnahmen setzt. Damit wird
das Maximum an Bewusstseinsbildung für faire Ausschreibungen ausgeschöpft. Nicht nur öffentliche,
auch private ausschreibende Stellen haben eine moralische Verpflichtung, ihre Ausschreibung so zu gestalten, dass
regionale Vergaben möglich sind“. Bundesinnungsmeister Ing. Hans-Werner Frömmel pflichtet bei: „Ich kann
Landeshauptmann Niessl zur Initiative ‚Wir bauen burgenländisch!‘, die auch beispielgebend für andere
Länder sein kann, nur gratulieren. Es ist mir wichtig, die vergaberechtlichen Möglichkeiten zur regionalen
Vergabe im Bereich der öffentlichen Hand, aber auch der privaten Auftraggeber, insbesondere der gemeinnützigen
Wohnbauträger, zu nützen“.
Effizientere Kontrollen unerlässlich
Eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit der Maßnahmen sei nicht zuletzt die Überprüfung
der Einhaltung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes durch die Finanzpolizei, bekräftigte Niessl seine Forderung
nach mehr und strengeren Kontrollen, denn „jedes Gesetz ist nur so gut, wie es auch kontrolliert wird“. Der Landeshauptmann
hofft auf viele private Partner der öffentlichen Hand, die sich mit Unterzeichnung der Vereinbarung (downzuloaden
von der Landes-Homepage) zum Prinzip „Wir bauen burgenländisch!“ bekennen; schon in den nächsten Tagen
würden erste Partner präsentiert werden.
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