Öffentliche Auftragsvergabe

 

erstellt am
16. 01. 14
11.30 MEZa

Bessere Qualität und mehr Leistung für den Preis
Brüssel (europarl) - Am 15,01, hat das Parlament neue EU-Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionsverträge angenommen. Damit soll die Qualität und das Preis-Leistungsverhältnis von Bauarbeiten, Waren oder Dienstleistungen, erworben von öffentlichen Auftraggebern, verbessert werden. Weiterhin soll es für KMUs einfacher werden, sich an Ausschreibungen zu beteiligen.

Die neuen Regeln, die bereits mit dem Rat im Juni 2013 vereinbart wurden, sind eine Neufassung der aktuellen EU-Gesetzgebung für die öffentliche Auftragsvergabe. Sie enthalten erstmalig gemeinsame EU-Standards für Konzessionsverträge, um den fairen Wettbewerb zu stärken und ein optimales Preis-Leistungsverhältnis zu gewährleisten, indem neue Zuschlagskriterien eingeführt werden, die ökologische und soziale Aspekte sowie die Innovation stärker berücksichtigen.

Das öffentliche Auftragswesen beträgt etwa 18% des europäischen BIPs und ist ein wichtiger Hebel für die Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Ziele.

"Die neuen Regeln senden ein deutliches Signal an die EU-Bürger, die ein Recht darauf haben, dass öffentliche Gelder effizient ausgegeben werden", sagte der Berichterstatter Marc Tarabella (S&D, BE).

"Die neuen Regeln über Konzessionsverträge sind ein deutliches Zeichen für die Stärkung des Binnenmarktes. Sie schaffen ein gesundes wirtschaftliches Umfeld, von dem alle Teilnehmer profitieren können, einschließlich der Behörden, Unternehmen, und letztendlich der EU-Bürger: Jetzt sind die Spielregeln allgemein bekannt," sagte der Berichterstatter für Konzessionsvergabe Philippe Juvin (EVP, FR).

Der Bericht zur öffentlichen Auftragsvergabe wurde mit 620 Stimmen angenommen, bei 31 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen.

Der Bericht zu den Versorgungsdiensten wurde mit 618 Stimmen angenommen, bei 36 Gegenstimmen und 26 Enthaltungen.

Der Bericht zur Konzessionsvergabe wurde mit 598 Stimmen angenommen, bei 60 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen.

Ein optimales Preis-Leistungsverhältnis
Dank des neuen Kriteriums des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" im Vergabeverfahren können Behörden den Schwerpunkt stärker auf Qualität, Umwelt- oder Sozialaspekte sowie Innovation legen, und dabei weiterhin den Preis und die Lebenszykluskosten der ausgeschriebenen Ware oder Leistung berücksichtigen.

"Das neue Kriterium wird das Diktat des niedrigsten Preises beenden und die Qualität wieder in den Mittelpunkt stellen", erklärte Tarabella.

Innovativere Lösungen
Die Abgeordneten haben sich mit Erfolg für die Einführung eines vollkommen neuen Verfahrens eingesetzt, mit dem innovative Lösungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe unterstützt werden sollen. Die neue "Innovationspartnerschaft" wird es Behörden ermöglichen, mit einer Ausschreibung ein bestimmtes Problem anzugehen, ohne möglichen Lösungen vorzugreifen, und so dem Auftraggeber und dem Bieter Spielraum für die Entwicklung gemeinsamer Initiativen lassen.

Weniger Verwaltungsaufwand für Anbieter, einfacherer Zugang für KMU
Das Bietverfahren für Unternehmen wird einfacher durch die Verwendung eines einheitlichen europäischen Auftragsdokuments in Form einer Eigenerklärung. Nur der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss die Originaldokumente vorlegen. Dies sollte den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 80% verringern, schätzt die Kommission. Die neuen Regeln fördern auch die Unterteilung der Aufträge in Lose, damit kleine Unternehmen leichter mitbieten können.

Schärfere Regeln für Unteraufträge
Um Sozialdumping zu bekämpfen und die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten zu gewährleisten, sehen die neuen Gesetze Regeln für Unteraufträge und schärfere Bestimmungen für Angebote, deren Preis ungewöhnlich niedrig ist, vor. Auftragnehmer, die die EU-Arbeitsrechtsvorschriften nicht beachten, können von einer Ausschreibung ausgeschlossen werden.

Keine Forderungen zurPrivatisierung öffentlicher Dienstleistungen und Gemeingüter
Nach den neuen EU-Bestimmungen für Konzessionsverträge steht es den Mitgliedstaaten offen, zu entscheiden, wer öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausführen soll - die Behörden oder der Privatsektor. Die neue Richtlinie enthält "keinerlei Forderung nach Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen", steht in dem Text. Des Weiteren bestätigten die Abgeordneten die besondere Eigenschaft von Wasser als öffentliches Gut und akzeptieren den Ausschluss dieses Sektors von den neuen Bestimmungen.

Die nächsten Schritte
Die Richtlinien werden 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Nach diesem Datum haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

 

 

 

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