Brüssel (europarl) - Am 15.01. haben die Abgeordneten überarbeitete Regeln für eine neue Generation
von digitalen Fahrtenschreibern angenommen, die bereits informell zwischen Rat und Parlament vereinbart worden
waren. Mit "intelligenten" Fahrtenschreibern sollen die vorgeschriebenen Fahrt- und Ruhezeiten besser
durchgesetzt werden. Sie sollen auch zur Betrugsbekämpfung beitragen, Kontrollen der Unternehmen verringern
und die Verkehrssicherheit erhöhen.
"Die überarbeiteten Vorschriften sind ein Kompromiss zwischen der Verkehrssicherheit und den Arbeitsbedingungen
auf der einen und der Berücksichtigung des Privatlebens und der Daten der Fahrer auf der anderen Seite. Das
Parlament unterstützt die Einführung der intelligenten Fahrtenschreiber, da sie die Durchsetzung der
Vorschriften verbessern und den Verwaltungsaufwand für die Verkehrsunternehmen, die Fahrtenschreiber mittel-
und langfristig nutzen, verringern", so die Berichterstatterin Silvia-Adriana Ticau (S&D, RO).
Gemäß den überarbeiteten Regeln sollen neue Fahrzeuge innerhalb von drei Jahren mit intelligenten
Fahrtenschreibern ausgestattet werden, sobald die Kommission die technischen Anforderungen festgelegt hat. Fünfzehn
Jahre später müssen die neuen Fahrtenschreiber dann in allen gewerblich genutzten Fahrzeugen montiert
oder nachgerüstet sein.
Die "intelligenten" Fahrtenschreiber können Geschwindigkeiten und Entfernungen sowie den Beginn
und das Ende einer Transportfahrt automatisch aufzeichnen. Sie ermöglichen zudem die Fernkontrolle über
eine drahtlose Datenübertragung an die Behörden zur leichteren Erkennung von Missbrauch oder Manipulation.
Geldstrafen oder Sanktionen können nicht alleine auf der Grundlage der Fernkontrollen auferlegt werden. Das
neue System wird jedoch dazu beitragen, Straßenkontrollen zu reduzieren und "schwarze Schafe" gezielt
zu kontrollieren.
Handwerker sind von der Regelung ausgenommen
Lastkraftwagen von weniger als 7,5 Tonnen sollen dann von der Regelung befreit werden, wenn sie Materialien, Ausrüstungen
oder Maschinen transportieren, die vom Fahrer im Verlauf seiner Arbeit genutzt und in einem Umkreis von 100 km
von der Zentrale des Unternehmens verwendet werden, sofern das Führen des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit
des Fahrers ist.
Kontrollbeamte sollen besser ausgebildet und ausgestattet werden. Des Weiteren werden strengere Anforderungen für
Werkstätten gelten, die die Installation von Fahrtenschreibern durchführen.
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