Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Am Beginn der ersten Ausschussberatungen des Salzburger Landtages im Jahr 2014 nahm am 15.01.
der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter dem Vorsitz von LAbg. Ing. Manfred Sampl (ÖVP) die Vorlage
der Landesregierung für ein Landesverfassungsgesetz, mit dem das Salzburger Stadtrecht 1966 geändert
wird, einstimmig an. Damit trägt der Landesgesetzgeber einem Ersuchen der Stadt Salzburg Rechnung. Auf Grund
eines Beschlusses des Gemeinderates vom 3. Juli 2013 hat die Landeshauptstadt den Landtag ersucht, eine gesetzliche
Regelung zu beschließen, die alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zur jährlichen Meldung sämtlicher
Spenden an das Kontrollamt verpflichtet. Darüber hinaus sollen nach den Vorstellungen des Gemeinderates die
Spendenlisten veröffentlicht und für Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht Sanktionen vorgesehen werden.
Mit dieser vorgeschlagenen Novelle zum Stadtrecht soll diesem Ersuchen soweit wie möglich Rechnung getragen
werden. Aus Datenschutzgründen ist es jedoch nicht möglich zu normieren, dass sämtliche Spenden
gemeldet und veröffentlicht werden müssen. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass analog zum Salzburger
Parteienförderungsgesetz eine Untergrenze von 500 Euro pro Kalenderjahr und Spender gezogen wird, bis zu der
anzunehmen ist, dass das persönliche Geheimhaltungsinteresse der Spender gegenüber dem öffentlichen
Interesse der Korruptionsprävention überwiegt.
Bei dieser Vorlage wurde auch ein Antrag der Freiheitlichen zur Offenlegung von Spenden an die Gemeinderatsfraktionen
in der Stadt Salzburg behandelt. Dieser Antrag sah jedoch keine Untergrenze (500 Euro laut Regierungsvorlage),
bis zu der Spenden nicht gemeldet werden müssen, vor.
Berichterstatter LAbg. Mag. Wolfgang Mayer (ÖVP) und die Sprecher anderer Fraktionen führten aus, dass
diese Gesetzesvorlage ein Lückenschluss in der Transparenzgesetzgebung, bei der Salzburg führend ist,
sei. Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber führte aus, dass die Meldung aller Spenden ungeachtet ihrer Höhe
problematisch sei. Eine Untergrenze von 500 Euro sei datenschutzrechtlich noch zu vertreten. Diese Grenze finde
sich auch im Salzburger Parteienförderungsgesetz. Auch die Freiheitlichen stimmten dem und somit auch der
Regierungsvorlage zu, sodass ihr Antrag als "Bericht zu Kenntnis" erledigt wurde.
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