Änderungsvorschläge bis 7. Februar 2014 möglich
Bregenz (vlk) - Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung des Tiergesundheitsfondsgesetzes
zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 7. Februar 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften
sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf http://www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger
hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.
Der Begutachtungsentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Erweiterung des Kuratoriums des Tiergesundheitsfonds (das diesen Fonds verwaltet)
durch den Präsidenten der Landesstelle Vorarlberg der Österreichischen Tierärztekammer.
- Anstelle der Bezirkshauptmannschaft hat künftig die Landesregierung die
Tierzahlen zu erheben, dem Tiergesundheitsfonds mitzuteilen und erforderlichenfalls die vom Tierhalter zu leistenden
Beiträge mit Bescheid vorzuschreiben.
- Schaffung der Möglichkeit zur Aufrechnung von fälligen Beiträgen
des Tierhalters gegen vom Tiergesundheitsfonds an den Tierhalter auszuzahlende Mittel (Verwaltungsvereinfachung).
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