Grünes Licht für Zusammenlegung von Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium
Wien (pk) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat den Weg für die von der Regierung angestrebte
Zusammenlegung des Wirtschafts- und des Wissenschaftsministeriums frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten heute
mit S-V-Mehrheit einer entsprechenden Änderung des Bundesministeriengesetzes zu. Anstelle des Wissenschaftsministeriums
wird es ein eigenständiges Bundesministerium für Familie und Jugend geben.
Auch bei anderen Ministerien sind Änderungen in Aussicht genommen. So nimmt der neue Außenminister und
frühere Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz die Kompetenzen für Integrationsangelegenheiten
vom Innenministerium ins Außenministerium mit. Für Kunst und Kultur wird künftig das Bundeskanzleramt
– und damit voraussichtlich Kanzleramtsminister Josef Ostermayer – zuständig sein. Im Gegenzug werden dem
Unterrichtsministerium die Frauenagenden zugeschlagen, das in Hinkunft Bundesministerium für Bildung und Frauen
heißt.
Bei der Opposition stieß insbesondere die Zusammenlegung von Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium auf
Kritik. So sprach Abgeordnete Sigrid Maurer (G) von einem Desaster und einem Skandal. Erste Auswirkungen kündigen
sich ihr zufolge bereits an: Wirtschaftsminister Mitterlehner habe erklärt, Budgetkürzungen im Universitätsbereich
durch höhere private Mittel für die Universitäten ausgleichen zu wollen. Ebenfalls kritisch bewertete
Maurer die neue Kombination von Integration und Äußeres und den Umstand, dass zentrale Umweltthemen
wie Verkehr und Energie weiter nicht in die Kompetenz des Umweltministeriums fallen.
Auch Abgeordnete Angelika Mlinar (N) bedauerte, dass es künftig kein eigenständiges Wissenschaftsministerium
mehr gibt. Sie sprach sich überdies für die Eingliederung der pädagogischen Hochschulen in das Wissenschaftsressort
aus und kündigte einen entsprechenden Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrats an.
Namens der FPÖ kritisierte Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch allgemein, dass mit der neuen Ressortverteilung
aktuelle Herausforderungen nicht bewältigt werden könnten. Es gebe keine sachliche Begründung für
die neuen Zuständigkeiten, man sei einzig und allein bestrebt gewesen, koalitionäre Interessen auszubalancieren,
meinte er. Sein Fraktionskollege Gernot Darmann (F) fragte sich, warum die Frauenangelegenheiten beim Bildungsressort
und nicht beim Familienressort angesiedelt wurden.
Immerhin einen positiven Punkt in der neuen Ressortverteilung fand Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G): Er begrüßte,
dass Kunst und Kultur budgetär vom Unterrichtsministerium losgelöst wurden.
Seitens der Regierungsparteien verteidigten Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer
die neue Ressortverteilung. Man solle die Kirche im Dorf lassen, meinte Gerstl, schließlich werde das Wissenschaftsministerium
nicht aufgelöst, sondern mit dem Wirtschaftsministerium vereinigt. Das Thema Integration passt seiner Meinung
nach gut ins Außenministerium, zudem werde das Themenfeld Integration zum ersten Mal überhaupt explizit
im Bundesministeriengesetz abgebildet.
Minister Ostermayer betonte, hätte man alle Wünsche nach einem eigenen Ressort erfüllt, würde
die Regierung mehr als 30 Mitglieder haben. Er ist sich sicher, dass dies ebenfalls zu massiver Kritik von Seiten
der Opposition geführt hätte. Demgegenüber habe man das Vorhaben umgesetzt, das Regierungsteam um
zwei Personen – zwei Staatssekretäre – zu verkleinern.
Im Konkreten wird es neben dem Bundeskanzleramt künftig folgende 12 Ministerien geben: Bundesministerium für
Europa, Integration und Äußeres, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
Bundesministerium für Bildung und Frauen, Bundesministerium für Familie und Jugend, Bundesministerium
für Finanzen, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium
für Justiz, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie
das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Basis für den Beschluss im Ausschuss bildete ein Antrag der Koalitionsparteien ( 81/A), der lediglich terminologische
Anpassungen enthält, und mittels eines Abänderungsantrags erweitert wurde.
Ausschuss stimmt Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst zu
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen, NEOS und Team Stronach stimmte der Verfassungsausschuss dem
zwischen Regierung und Gewerkschaft für die Jahre 2014 und 2015 vereinbarten Gehaltsabschluss für den
öffentlichen Dienst zu. Demnach werden die Gehälter der BeamtInnen und Vertragsbediensteten ab 1. März
2014 um 1,4 % plus einem Fixbetrag von 14,5 € angehoben. Das entspricht einer Gehaltserhöhung zwischen 1,55
% für die höchsten und 2,41 % für die niedrigsten Einkommen, wie Beamtenminister Josef Ostermayer
im Ausschuss erklärte. Im Durchschnitt beträgt das Gehaltsplus 1,88 %. Die Nebengebühren und Zulagen
steigen um 2,02 %.
Im kommenden Jahr werden die Gehälter – ebenfalls ab März – um die Inflationsrate plus einem Aufschlag
von 0,1 % erhöht. Für die Inflationsberechnung gilt der Zeitraum zwischen Oktober 2013 und September
2014.
Laut Erläuterungen belastet der Gehaltsabschluss 2014 das Budget mit 227 Mio. €, davon werden rund 190 Mio.
€ im heurigen Jahr wirksam.
Die FPÖ begründete ihre Ablehnung der Gesetzesnovelle damit, dass die Beamtengewerkschaft "sehr
schlecht abgeschlossen hat". Nach Meinung von Abgeordnetem Christian Lausch (F) wäre es für die
Beamten besser gewesen, hätte die Gewerkschaft im Dezember dem von der Regierung angebotenen Gehaltsplus von
1,7 % zugestimmt. Nun müssten die Beamten nach der Nulllohnrunde im vergangenen Jahr "weitere drei Monate
in den sauren Apfel beißen" und hätten im Endeffekt nur ein Plus von 1,57 % in der Tasche.
Der Argumentation von Lausch wollten sich die anderen Fraktionen allerdings nicht anschließen. Abgeordneter
Albert Steinhauser (G) hielt zwar kritisch fest, dass die Beamten zuletzt im Jahr 2009 eine Gehaltserhöhung
über der Inflationsrate bekommen hätten, was langfristig die Frage aufwerfe, ob man künftig wirklich
die besten Leute für die Hoheitsverwaltung, die Schulen und die Kindergärten anwerben könne, er
gab aber zu bedenken, dass es ohne Zustimmung der Abgeordneten zum Gehaltsabschluss gar keine Gehaltserhöhung
für die Beamten geben würde. Zudem sei es die Gewerkschaft, die die ArbeitnehmerInnen des öffentlichen
Dienstes vertrete, und diese hätte dem Gehaltsabschluss zugestimmt.
ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl wies die Berechnungen von Abgeordnetem Lausch insgesamt als falsch
zurück. Zum einen seien es nur zwei Monate, in denen die Beamten auf eine Gehaltserhöhung verzichten
müssten, zum anderen bekomme durch die nunmehr vereinbarte Staffelung ein Großteil der Bediensteten,
nämlich alle mit einem Gehalt unter 2.500 €, ein Gehaltsplus von mehr als 2 %, rechnete er vor. Dieses höhere
Plus wirke sich auch in den Folgejahren finanziell positiv aus.
Sowohl Gerstl als auch Abgeordneter Otto Pendl (S) hielten darüber hinaus fest, dass man beim Gehaltsabschluss
das Budget nicht aus den Augen lassen dürfe. Nach Meinung Pendls wurde ein Ergebnis erzielt, das sowohl für
die Regierung als auch für die Gewerkschaft zufriedenstellend ist.
Gesetzlich verankert wurde der Gehaltsabschluss mittels eines umfangreichen Abänderungsantrags der Koalitionsparteien
zum Antrag 98/A . Abseits der Gehaltsanpassung wurden einige technische Änderungen wie die Aufhebung obsoleter
Übergangsbestimmungen und die Berichtigung fehlerhafter Zitate vorgenommen. Ebenfalls beschlossen wurde ein
im Zusammenhang mit dem Hauptantrag stehender Gesetzesantrag, der eine analoge Bezugserhöhung für Landeslehrer
nach dem neuen Lehrerdienstrecht zum Inhalt hat.
Am Beginn der Sitzung war Abgeordnete Angela Lueger anstelle der neuen Staatssekretärin Sonja Steßl
zu einer der Obmann-StellvertreterInnen des Verfassungsausschusses gewählt worden. Mit Nikolaus Berlakovich
(V) und Gernot Darmann (F) gibt es überdies zwei neue Schriftführer.
|