Minister begrüßen jüngste OGH-Entscheidung

 

erstellt am
21. 01. 14
11.30 MEZa

Wien (bpd) - Kanzleramtsminister Ostermayer und Justizminister Brandstetter begrüßen die jüngste Entscheidung des OGH zum Urheberrecht und die darin enthaltene Feststellung, dass grundsätzlich von einer Vergütungspflicht auch in Bezug auf Computerfestplatten auszugehen sei.

In Übereinstimmung mit den Wertungen des OGH wird es erforderlich sein, eine ausgewogene gesetzliche Regelung zu schaffen, die einerseits der Multifunktionalität des Speichermediums – insbesondere bei der Bemessung der Vergütung - Rechnung trägt, andererseits aber auch den von der Richtlinie der Europäischen Union geforderten "gerechten Ausgleich" im Interesse der Urheberrechtsinhaber sicherstellt. "Wir brauchen angesichts der technischen neuen Möglichkeiten und Entwicklungen ein modernes Urheberrecht", so Ostermayer und Brandstetter.

Justizminister Brandstetter dazu: "In einem Kulturland wie Österreich sollte es selbstverständlich sein, dass die berechtigten wirtschaftlichen Interessen von Künstlern und Kreativen auch angemessen berücksichtigt werden. Auch kreative Leistungen sind etwas wert. Natürlich muss es dabei um einen fairen Interessensausgleich gehen."

"Geistige und schöpferische Leistungen sind zu schützen und entsprechend abzugelten. Gemeinsam mit dem Justizministerium werden wir, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, zügig eine Reform des Urheberrechts und der dazugehörigen Bestimmungen erarbeiten, die einen nachhaltigen und gerechten Ausgleich der Interessen der Kunstschaffenden, Konsumenten und Unternehmen sichert", so Ostermayer abschließend.

 

 

 

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