Wien (bpd) - Kanzleramtsminister Ostermayer und Justizminister Brandstetter begrüßen die jüngste
Entscheidung des OGH zum Urheberrecht und die darin enthaltene Feststellung, dass grundsätzlich von einer
Vergütungspflicht auch in Bezug auf Computerfestplatten auszugehen sei.
In Übereinstimmung mit den Wertungen des OGH wird es erforderlich sein, eine ausgewogene gesetzliche Regelung
zu schaffen, die einerseits der Multifunktionalität des Speichermediums – insbesondere bei der Bemessung der
Vergütung - Rechnung trägt, andererseits aber auch den von der Richtlinie der Europäischen Union
geforderten "gerechten Ausgleich" im Interesse der Urheberrechtsinhaber sicherstellt. "Wir brauchen
angesichts der technischen neuen Möglichkeiten und Entwicklungen ein modernes Urheberrecht", so Ostermayer
und Brandstetter.
Justizminister Brandstetter dazu: "In einem Kulturland wie Österreich sollte es selbstverständlich
sein, dass die berechtigten wirtschaftlichen Interessen von Künstlern und Kreativen auch angemessen berücksichtigt
werden. Auch kreative Leistungen sind etwas wert. Natürlich muss es dabei um einen fairen Interessensausgleich
gehen."
"Geistige und schöpferische Leistungen sind zu schützen und entsprechend abzugelten. Gemeinsam mit
dem Justizministerium werden wir, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, zügig eine Reform des Urheberrechts
und der dazugehörigen Bestimmungen erarbeiten, die einen nachhaltigen und gerechten Ausgleich der Interessen
der Kunstschaffenden, Konsumenten und Unternehmen sichert", so Ostermayer abschließend.
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