Neue Datensätze von tiris, Lawinenwarndienst und Forst – Land Tirol erweitert Plattform
öffentlich zugänglicher Verwaltungsdaten für BürgerInnen und Wirtschaft
Innsbruck (lk) - Bereits seit April 2012 macht die Tiroler Landesregierung im Rahmen der Open Government
Bewegung Datensätze aus verschiedenen Verwaltungsbereichen öffentlich zugänglich und nutzbar. Die
Plattform erfreut sich guten Zuspruchs und wächst kontinuierlich, informiert LR Johannes Tratter am 30.01.:
„Ab sofort sind zusätzliche tiris-Geodaten, zwei neue Datensätze des Lawinenwarndienstes sowie zwei weitere
aus dem Forstbereich online verfügbar. Insgesamt also eine deutliche Erweiterung des bislang vorhandenen Datenpools
mit interessanten Anwendungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen und Privatpersonen!“
Die aktuellen Open Government Geodatensätze aus dem Bereich tiris enthalten landesweite Informationen zu Flächenwidmung,
Gefahrenzonen, Jagdgebieten und Waldkategorien sowie zu wichtigen Verkehrswegen. Der Lawinenwarndienst bringt den
aktuellen Lawinenlagebericht und Lawinen-Gefahrenicons ein. Aus dem Forstbereich kommen Informationen zum Holzpreis.
Landesverwaltung baut Weg zum Datenschatz aus
Die frei verfügbaren Open Government Datensätze bieten viele Nutzungsmöglichkeiten. So können
Unternehmen beispielsweise mit den Geodaten ihre Standorte darstellen, Markt- und Kundeneinzugsgebiete analysieren
oder spezifische Marketing-Anwendungen erstellen.
Die Bewegung Open Government Data verfolgt das Ziel, der Allgemeinheit Verwaltungsdaten kostenfrei für
die private oder kommerzielle Nutzung zur Verfügung zu stellen. „Tirol war das erste Bundesland, das 2007
die sogenannte Public Sector Information (PSI) Richtlinie der EU umgesetzt und Datensätze zur Informationsweiterverwendung
frei gegeben hat“, informiert dazu LR Johannes Tratter, der in diesem Bereich noch viel Potenzial sieht: „Die Bürgerinnen
und Bürger profitieren von mehr Transparenz, die Wirtschaft kann die freien Daten nutzen, um neue Produkte
und Dienstleistungen zu entwickeln. Ein wichtiger Schritt in Richtung bürgernahe Verwaltung!“ Sämtliche
Freigaben erfolgen unter Beachtung des Grundrechts auf Datenschutz.
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