Wien (bmi) - Mit 31. Jänner 2014 treten Änderungen der Flüssigkeitsbestimmungen der Europäischen
Union in Kraft. Demnach dürfen Transfer-Reisende Duty-free-Flüssigkeiten künftig mitführen,
die nicht in EU-Staaten erworben wurden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Flüssigkeiten in versiegelten
Sicherheitsbeutel befinden.
Bisher mussten Duty-free-Flüssigkeiten, die außerhalb der EU erworben worden waren, beim Umsteigen in
einem EU-Land abgegeben werden. Künftig dürfen Fluggäste sämtliche Duty-free-Flüssigkeiten
in versiegelten Sicherheitsbeuteln im Handgepäck mitführen. Voraussetzung dafür ist, dass der Sicherheitsbeutel
nicht geöffnet oder beschädigt worden ist und sich der Einkaufsbeleg im Sicherheitsbeutel befindet. Zudem
befindet sich auf den Beuteln eine Kennung.
Wie bisher, dürfen pro Fluggast Flüssigkeiten in Behältnissen bis maximal 100 Milliliter mitgenommen
werden; sie müssen in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel passen. Sämtliche
Flüssigkeiten müssen vor der Kontrolle aus dem Handgepäck genommen und dem Kontrollpersonal gezeigt
werden. Flüssigkeiten werden auch weiterhin überprüft. Wie das andere Handgepäck auch müssen
sie durch die Röntgen-Kontrolle. Zusätzlich analysieren spezielle Testgeräte den Inhalt der Behältnisse.
Unter Flüssigkeiten sind "Flüssigkeiten, Aerosole und Gele" zu verstehen wie beispielsweise
Zahnpasta, Cremen, Lotionen, Haarsprays, Rasierschaum, Parfüm, Marmeladen, Honig. Weiterhin dürfen Medikamente
und Diätnahrung wie Babynahrung mitgenommen werden.
Hier gibt es einen Flyer (pdf) dazu, der alle
wichtigen Informationen enthält.
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