Neuregelung gilt bereits bei kommenden EU-Wahlen am 25. Mai
Wien (pk) - Rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament hat der Nationalrat am 29.01. noch
einige Bestimmungen der Europawahlordnung geändert. Mehrheitlich stimmten die Abgeordneten für eine Senkung
der Vorzugsstimmen-Hürde und Erleichterungen bei der Briefwahl. Die Opposition ist allerdings gespalten, nur
das Team Stronach und die NEOS votierten neben den Koalitionsparteien für das Gesetz. Angenommen wurde auch
ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien, wodurch Formalfehler beseitigt und die in der Europawahlordnung
angeführte Anzahl der Regionalwahlkreise richtig gestellt wurde.
Laut Gesetzesbeschluss werden KandidatInnen künftig bereits dann vorgereiht, wenn sie 5 % der auf ihre Partei
entfallenden Stimmen als Vorzugsstimmen erhalten. Derzeit ist die Hürde mit 7 % festgelegt. Neu ist außerdem,
dass Wahlkarten am Wahlsonntag in jedem beliebigen Wahllokal bzw. in jeder beliebigen Bezirkswahlbehörde abgegeben
werden können. Die Überbringung muss nicht persönlich, sondern kann auch durch eine andere Person
erfolgen.
SPÖ und ÖVP sehen in der Gesetzesnovelle einen weiteren wichtigen Schritt zur Personalisierung des Wahlrechts.
So sprach Abgeordneter Peter Wittmann (S) von einer guten Errungenschaft und Dienstleistung für die BürgerInnen,
die ihr Wahlrecht ausüben wollen. Besonders positiv sei auch, dass so das vorläufige Vorzugsstimmenergebnis
bereits wenige Tage nach dem Wahltag bekannt gegeben werden könne. Sein Fraktionskollege Josef Cap (S) sah
in den Änderungen der Europawahlordnung einen Weg in die richtige Richtung. Man müsse aber noch etwas
dafür tun, damit die Möglichkeit der Vorzugsstimmenabgabe vermehrter angenommen wird.
"Unser gemeinsames Haus Europa ist noch nicht fertig", mahnte Abgeordneter Nikolaus Berlakovich (V) und
argumentierte die Notwendigkeit einer Änderung der Europawahlordnung etwa mit der wachsenden Bedeutung des
EU-Parlaments. Es handle sich um eine Attraktivierung der Vorzugsstimmenabgabe. Die Europäische Union sei
ein Friedensprojekt, hielt Berlakovich fest und nutzte wie seine Fraktionskollegin Michaela Steinacker (V) vor
diesem Hintergrund die Gelegenheit, einen Aufruf zur Wahlbeteiligung bei den Europawahlen am 25. Mai zu starten.
FPÖ und Grüne machten für ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs unterschiedliche Gründe geltend.
So begrüßte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan zwar die neue Vorzugsstimmenregelung, er sprach sich
mit Hinweis auf die generelle Skepsis seiner Partei gegen die Briefwahl jedoch dagegen aus, diese weiter zu erleichtern.
Die Briefwahl entspreche nicht den Grundsätzen des Wahlrechts, meinte Stefan und äußerte seine
Bedenken, ob damit Prinzipien wie die freie, persönliche und unbeeinflusste Stimmenabgabe vereinbar sind.
Stefan schlug im Namen der FPÖ vor, die Briefwahl als solche auf ein Minimum zurückzufahren und andere
Wege für eine größtmögliche Wahlbeteiligung zu finden.
Grünen-Abgeordnete Daniela Musiol wünscht sich bei der Neuregelung der Vorzugsstimmen mehr als eine Senkung
der Hürde. Diese sei eine Themenverfehlung und zu kurzsichtig. Die Kernfrage sei, welche Auswirkungen Vorzugsstimmensysteme
für die Zusammensetzung der Parlamente in Bezug auf Frauen haben, meinte sie und gab zu bedenken, dass geltende
Systeme dazu führen, dass der Anteil an Frauen im Parlament sinke. Diskussionen über Demokratie und Wahlrechtsordnung
müssen stets dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen, gab die Mandatarin zu bedenken.
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