Ministerrat beschließt Promotionsrecht für Donau-Universität Krems - Möglichkeit
eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden - Qualitätssicherung durch strenge Auflagen
Wien (bmwf) - Das Promotionsrecht ist für die Donau-Uni Krems genau 20 Jahre nach ihrer Gründung
eine schöne Anerkennung für die Fortschritte der Vergangenheit und ein Ansporn für die Zukunft,
das hohe Niveau aufrecht zu halten", so Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
am 29.01. anlässlich des erneuten Ministerratsbeschlusses, der die Weichen für das Promotionsrecht an
der Donau-Universität Krems (DUK) stellt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 wurde die auf Weiterbildung
spezialisierte Institution stetig ausgebaut. Die Zahl der Studierenden stieg im Wintersemester 2012 auf 6.894 Studierende.
Durch das Promotionsrecht bekommt die Donau-Uni Krems die Möglichkeit eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs
auszubilden. Die vorhandene wissenschaftliche Infrastruktur am Campus Krems kann dadurch noch besser genutzt werden.
Dadurch wird Krems als Arbeitsplatz für renommierte Professorinnen und Professoren attraktiver und kann sich
im internationalen Wettbewerb stärker positionieren. Die Qualität der Lehrenden und der Forschung stehen
im Mittelpunkt und wir werden wie bei allen anderen Hochschulen darauf achten, dass dieser hohe Standard gehalten
wird", so Mitterlehner.
Die künftigen PhD- Studiengänge haben eine Mindestdauer von drei Jahren und werden vor ihrem Start einer
Studiengangsakkreditierung unterzogen. Die Hochschulqualität wird somit wie bei Privatuniversitäten durch
die AQ Austria überprüft, womit ein wesentlicher Vorschlag aufgenommen wurde, den ein von der DUK beauftragtes
Gutachten zur Einrichtung von Doktoratsprogrammen ausweist. Weiters werden nach acht Jahren die Studiengänge
erneut einer Evaluierung unterzogen.
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