Außenminister sprach vor dem Europarat in Straßburg über Prioritäten
des österreichischen Vorsitzes und die Ukraine.
Straßburg/Wien (bmeia) - „Im Vordergrund unseres Engagements stehen die Verteidigung der Meinungs-
und Pressefreiheit, vor allem der Schutz von Journalistinnen und Journalisten, die freie Nutzung des Internets
und der Kampf gegen den Menschenhandel. Damit können wir mit dem Europarat einen Beitrag dazu leisten, das
Leben vieler Menschen in Europa zu verbessern“, informierte Außenminister Sebastian Kurz in seiner Rede vor
der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über de Schwerpunkte des österreichischen Vorsitzes
im Ministerkomitee. Nach seiner Rede stellte er sich den Fragen der Abgeordneten aus den 47 Mitgliedstaaten des
Europarates.
Neben seinem Auftritt vor der Parlamentarischen Versammlung traf Kurz unter anderem den Europarats-Generalsekretär
Thorbjørn Jagland. Mit diesem erörterte er aktuelle politische Fragen wie die Situation in der Ukraine
und die Vorbereitung des Ministertreffens am 6. Mai in Wien. „Wie aktuell unsere Prioritäten, insbesondere
der Schutz von Journalisten, sind zeigt sich derzeit in der Ukraine. Der Europarat kann und sollte einen wichtigen
Beitrag zur Lösung dieses Konfliktes leisten, der ganz oben auf unserer Agenda stehen muss“, betonte Kurz
nach dem Treffen.
„Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat unter den europäischen Institutionen eine einzigartige
Stellung: Er ist zum Symbol für ein Europa geworden, das die Rechte des Einzelnen ernst nimmt. Österreich
wird sich auch weiterhin für die Beibehaltung des Beschwerderechts für Einzelpersonen einsetzen“, erläuterte
Minister Kurz nach seinem Gespräch mit Dean Spielmann, dem Präsidenten des Gerichts.
Der Europarat umfasst 47 Mitgliedstaaten und reicht von Island bis zum Kaukasus. Seine Aufgabenschwerpunkte sind
die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Im Rahmen des Europarates wurde die
Europäische Menschenrechtskonvention ausgearbeitet, die Einzelpersonen nach Erschöpfung des innerstaatlichen
Instanzenzuges eine Beschwerde gegen einen Mitgliedstaat beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ermöglicht.
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