Terrorbekämpfung, Migration und Asylpolitik bleiben im Fokus der EU
Wien (PK) – Vorrangige Gesetzesinitiativen mit hoher Dringlichkeitsstufe im Bereich innere Sicherheit gibt
es derzeit auf EU-Ebene nicht. Terrorismusbekämpfung, Migration, eine gemeinsame Asylpolitik und die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit von Polizeibehörden bleiben aber im Fokus der Europäischen Union. Das ist der Sukkus aus
dem Bericht von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich,
der vor kurzem dem Parlament vorgelegt wurde. Unter anderem ist geplant, bei Visaerteilungen und bei der Bewältigung
des Migrationsdrucks enger zusammenzuarbeiten, zudem stehen eine EU-Richtlinie zur Nutzung von Fluggastdaten für
Strafverfolgungszwecke und Durchführungsbestimmungen für die neue Solidaritätsklausel in Katastrophenfällen
zur Beschlussfassung an.
Deutlich gestrafft werden die Förderprogramme im Bereich Inneres: der Fonds für Innere Sicherheit und
der Asyl- und Migrationsfonds sollen den Europäischen Flüchtlingsfonds, den Europäischen Integrationsfonds,
den Europäischen Rückkehrfonds, den Außengrenzenfonds sowie Förderprogramme zur Kriminalitäts-
und Terrorprävention ablösen. Entsprechende Verordnungsvorschläge der EU-Kommission könnten
laut Innenministerium im ersten Halbjahr angenommen werden.
Offizielle Ratstagungen der Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten (JI-Rat) sind für 3./4. März,
5./6. Juni, 9./10. Oktober und 4./5. Dezember 2014 vorgesehen, dazu kommt ein informelles Treffen am 10./11. Juli.
Nutzung von Fluggastdaten: Innenministerin hofft auf Europäisches Parlament
Was die in Diskussion stehende EU-Richtlinie über die Erhebung und Nutzung von Fluggastdaten für Zwecke
der Strafverfolgung betrifft, ist laut Bericht noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments ausständig.
Innenministerin Mikl-Leitner hofft, dass die Europaabgeordneten Verbesserungen beim Datenschutz erreichen werden.
Im Rat der Innen- und Justizminister sei Österreich einer der wenigen Mitgliedsstaaten gewesen, die dem Vorschlag
kritisch gegenüberstanden, berichtet sie. Das Innenressort hat im Auftrag des Nationalrats weitere Nachweise
über die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der Nutzung der so genannten PNR-Daten
(Passenger Name Record) eingefordert.
Solidaritätsklausel: Österreich warnt vor Missbrauch
Ein Beschluss, der laut Bericht für Juni geplant ist, betrifft die notwendigen Durchführungsbestimmungen
zur neuen Solidaritätsklausel, die im Vertrag von Lissabon verankert ist. Nach dieser Klausel sind die EU
und die Mitgliedstaaten verpflichtet, solidarisch zu handeln, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag,
einer Naturkatastrophe oder einer von Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Österreich stehe dieser
Bestimmung grundsätzlich positiv gegenüber, wolle aber sicherstellen, dass die Klausel nicht missbräuchlich
für geringere Zwischenfälle verwendet werden könne, hält das Innenministerium fest. Die Ausrufung
der Klausel dürfe nur dann möglich sein, wenn sich ein Mitgliedstaat nicht im Stande sieht, mit eigenen
Mitteln auszukommen.
Grenzkontrollen: Legislativvorschläge werden Machbarkeitsstudie unterzogen
Um die Grenzkontrollen effizienter zu machen und gleichzeitig den Grenzübertritt für vielreisende Drittstaatsangehörige
zu erleichtern, hat die EU im Februar letzten Jahres unter dem Titel "Smart Borders Initiative" mehrere
Legislativvorschläge vorgelegt (siehe PK Nr. 114/2013). Zum einen soll ein elektronisches Ein- und Ausreisesystem
(EES) verhindern helfen, dass Personen, die in den Schengenraum einreisen, ihre zulässige Aufenthaltsdauer
überschreiten und untertauchen, zum anderen sollen etwa Geschäftsreisende, die sich regelmäßig
in der EU aufhalten und sich im Rahmen des Registered Travellers Programm (RTP) Vorkontrollen unterzogen haben,
die Grenzen beschleunigt passieren können. Dieses Gesetzespaket soll nun, bevor es weiter diskutiert wird,
einer Machbarkeitsstudie unterzogen werden. Österreich begrüßt das ausdrücklich und spricht
sich für eine eingehende Kosten-Nutzen-Analyse aus.
Zum Teil bereits weit gediehen sind demgegenüber die Verhandlungen über einen einheitlichen Rechtsrahmen
für die Einreise und den Aufenthalt von Saisoniers, innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern sowie von Drittstaatsangehörigen,
die zu Forschungs- oder Studienzwecken, im Rahmen eines Schüleraustauschs, eines Praktikums, eines Freiwilligendienstes
oder als Au-pairs in die EU kommen wollen. So ist etwa ein spezielles einheitliches Schnellverfahren für die
Zulassung von SaisonarbeiterInnen geplant. Das Innenministerium hegt gegen die von der EU-Kommission vorgelegten
Legislativvorschläge zwar einige Vorbehalte, weil es Umgehungen und Missbrauch fürchtet, im Falle der
Saisonier-Richtlinie könnte es aber bereits in den nächsten Monaten zu einem endgültigen Beschluss
kommen.
Fortgesetzt werden auch die Verhandlungen mit Drittstaaten über Visaerleichterungsabkommen bzw. über
die Aufhebung der Visapflicht für Kurzzeitaufenthalte unter drei Monaten. Mit manchen Ländern laufen
diese Verhandlungen schon seit etlichen Jahren, zuletzt abgeschlossen wurden Visaerleichterungsabkommen mit Kap
Verde und Aserbaidschan. Österreich ist es dem Bericht zufolge wichtig, dass die betroffenen Länder die
im Vorhinein festgelegten Kriterien vollständig erfüllen und diese auch regelmäßig überprüft
werden.
Weiter ausgebaut wird der Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern über erteilte und abgelehnte
Visa im Rahmen des Visainformationssystems (VIS). 2014 sollen Regionen in Nord- und Mittelamerikas, der Karibik,
Ozeanien, am Westbalkan und in Osteuropa angeschlossen werden.
Illegale Einwanderung: EU will Migrationsdruck verringern
Ein ganzes Maßnahmenbündel hat die EU-Kommission zur Verringerung des Migrationsdrucks geschnürt.
Dazu gehören neben einem verbesserten Außengrenzenmanagement etwa auch eine verstärkte Kooperation
mit Drittstaaten und Maßnahmen gegen den Missbrauch legaler Migrationskanäle. Der EU-Aktionsplan wird
laufend aktualisiert, zuletzt war dies, wie das Innenministerium berichtet, im Dezember der Fall. Rücknahme-Übereinkommen
hat die EU bislang mit 16 Staaten abgeschlossen, mit fünf weiteren werden derzeit Verhandlungen geführt.
Bereits Anfang Dezember in Kraft getreten ist eine EU-Verordnung zur Errichtung des Europäischen Grenzüberwachungssystems
EUROSUR. EUROSUR soll Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, illegale Migration in die EU
einzudämmen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt an den See- und Landaußengrenzen, vorgesehen
sind unter anderem Patrouillen und der Einsatz von Kameraüberwachungssystemen.
Asylpolitik: Rahmen für Gemeinsames Europäisches Asylsystem steht
Mit dem Inkrafttreten zahlreicher Verordnungen und Richtlinien im vergangenen Jahr steht nun der rechtliche Rahmen
für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem. In weiterer Folge soll nun daran gearbeitet werden, die
Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Asylbereich zu stärken. Österreich würde
nach Meinung des Innenministeriums von einer EU-internen Verteilung anerkannter Flüchtlingen profitieren,
da es nach wie vor zu den am stärksten belasteten Mitgliedstaaten zählt, als Voraussetzung dafür
wird allerdings ein EU-weit einheitliches Asylverfahren genannt. Insbesondere müsse man möglichen "Pull-Faktoren"
entgegenwirken.
Innere Sicherheit: EU will gewalttätigem Extremismus mehr Augenmerk schenken
Um die innere Sicherheit zu erhöhen, will die EU-Kommission unter anderem der Bekämpfung von gewalttätigem
Extremismus mehr Augenmerk schenken. Ein Papier mit Präventionsvorschlägen wurde den Mitgliedstaaten
Mitte Jänner vorgestellt. Auch das Phänomen der "ausländischen Kämpfer" (foreign
fighters) soll in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden.
Weitere Diskussionsthemen auf EU-Ebene sind eine koordinierte Vorgangsweise beim Kampf gegen die zunehmende Cyberkriminalität,
die forcierte Bekämpfung des Menschenhandels, die Umsetzung der EU-Drogenstrategie 2013-2020 und ein intensivierter
grenzüberschreitender Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden. Außerdem muss
nach Auslaufen des Stockholm-Programms mit Ende dieses Jahres ein neues Mehrjahresprogramm für die Weiterentwicklung
des Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts festgelegt werden.
Geplant ist auch eine Ausweitung von EU-Polizeischulungen. Die ursprünglich in Aussicht genommene Zusammenlegung
des Europäischen Polizeiamts EUROPOL und der Europäischen Polizeiakademie EPA dürfte hingegen vom
Tisch sein. Auch die Einrichtung eines eigenen europäischen Systems zum Aufspüren von Terrorismusfinanzierung
(EU-TFTS) liegt derzeit mehr oder weniger auf Eis.
Was die aufgeflammte Diskussion über die Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit von EU-BürgerInnen innerhalb
der EU betrifft, hält der Bericht fest, dass das Recht auf Personenfreizügigkeit nach Meinung der Innen-
und JustizministerInnen der EU-Staaten eine besondere Errungenschaft der Europäischen Union darstellt. Um
einen Missbrauch der Freizügigkeit und Betrug zu verhindern, will man sich aber regelmäßig über
aktuelle Entwicklungen austauschen.
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