Unzulässiger Mietzinseinhebung muss durch rasche MRG-Novelle umgehend Einhalt geboten
werden. Stadt Wien bietet kostenlose Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Wohnens.
Wien (rk) - "Die heute präsentierten Erhebungen der Arbeiterkammer betreffend privater Altbau-Mieten
decken sich weitgehend mit den täglichen Erfahrungen im Bereich der städtischen Servicestellen und den
laufenden Marktanalysen der Stadt Wien. So werden von Teilen der Immobilienbranche nach wie vor rechtswidrige Praktiken
angewendet und Wohnungen deutlich über den zulässigen Mieten angeboten sowie gesetzlich unzulässige
Mietverträge abgeschlossen", erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig am 07.02. Gleichzeitig unterstrich
Ludwig neuerlich die Notwendigkeit nach einer raschen Novelle des Mietrechtsgesetzes: "Wir brauchen umgehend
eine gesetzliche Neuregelung, die verpflichtend festschreibt, dass die Aufschläge transparent und für
alle Seiten, allen voran für die Mieterinnen und Mieter, nachvollziehbar aufgelistet werden. Nur so ist auch
eine Überprüfung für Wohnungssuchende sowie Mieterinnen und Mieter jederzeit möglich."
Der Wiener Wohnbaustadtrat forderte einmal mehr die Umsetzung des von ihm vorgelegten Transparenzpaketes. Denn
die immer noch verbreitete Praxis zahlreicher VermieterInnen und Makler sei die Folge der seit langem bereits kritisierten
Regelungslücken im bundesweit geltenden Mietrechtsgesetz (MRG). Die vorherrschende Intransparenz mache die
Einhebung von unzulässigen Mietzinsen und die damit einhergehende - und von manchen immer noch betriebene
- Preistreiberei, die Teile des privaten Wohnungsmarktes betrifft, möglich. "Was bei jedem Autokauf als
Ausstattungs- und Aufpreisliste für Extras üblich ist, sollte längst auch im viel wichtigeren Bereich
des Wohnens und der Mieten Standard und Selbstverständlichkeit sein. Und zwar verbindlich gesetzlich geregelt",
machte Ludwig deutlich:
"Ich appelliere an den zuständigen Justizminister, die notwendige Reform des Mietrechtsgesetzes umgehend
in Angriff zu nehmen. Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness müssen gerade im Bereich des Wohnens - und
damit auch am privaten Wohnungsmarkt - sichergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht
darauf", so Wohnbaustadtrat Ludwig. Mit der Verankerung im Programm der neuen Bundesregierung seien auch die
Voraussetzungen geschaffen, um diese Reform umzusetzen.
Transparenzpaket und vier zentrale Forderungen an den Bundesgesetzgeber
"Einer der zentralen Forderungen ist, dass die transparente Ausweisung sämtlicher Zu- und Abschläge
gesetzlich verpflichtend erfolgen muss", betont Ludwig. Denn die für ein Mietverhältnis relevanten
Zu- und Abschläge müssen derzeit im Mietvertrag weder angeführt noch begründet werden. "Aufgrund
der Fülle von möglichen Zu- und Abschlägen, welche derzeit allerdings nicht verpflichtend nicht
auszuweisen sind, besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende. Durch die weitverbreitete Praxis, Abschläge
erst gar nicht heranzuziehen und andererseits eine Vielzahl von Zuschlägen geltend zu machen, kann praktisch
jede Miete verlangt werden", führt Wohnbaustadtrat Ludwig aus. Die Folge: Den BewohnerInnen würden
überteuerte und nach den geltenden Gesetzen unzulässige Mietzinse vorgeschrieben.
Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender
Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig, entsprechende Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung
der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht
weiter in die Höhe geschraubt werden", so Ludwig, der sich dafür ausspricht, dass die Summe der
Zu- und Abschläge mit maximal 25 Prozent des Richtwertes begrenzt werden soll. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
tritt zudem für folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Wohnkosten ein:
- Transparenz bei den Zu- und Abschlägen im Mietvertrag
- Deckelung der Summe der Zu- und Abschläge auf max. 25 % vom Richtwert
- Fairness durch Abschaffung des Lagezuschlags in der derzeitigen Form
Außerdem würden aufgrund der geltenden Rechtslage immer weniger Mietverhältnisse im Vollanwendungsbereich
des MRG liegen. Dadurch werden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder teilweise entzogen.
Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fordert daher weiters:
- Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen
- Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen
- Befristete Mietverträge sind weitgehend einzuschränken
An MieterInnen und Wohnungssuchende appellierte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, die kostenlosen Unterstützungsangebote
und Serviceleistungen der Stadt Wien zu nutzen. "Wir bieten ein umfassendes und kostenloses Service im Bereich
des Wohnens. Dieses reicht von der kompetenten Beratung in Mietrechtsfragen, der Überprüfung von Angeboten
und Verträgen bis hin zur Unterstützung von Bewohnerinnen und Bewohner, um deren Rechte durchzusetzen.",
so Ludwig.
Wie BewohnerInnen ihre Rechte durchsetzen
MieterInnen, denen zu hohe und nicht dem Gesetz entsprechende Mieten vorgeschrieben wurden, werden von den
Mieterschutzeinrichtungen der Stadt Wien unterstützt. In jenen Fällen, wo Vermieter trotzdem nicht einlenken,
können auch Verfahren bei der Wiener Schlichtungsstelle eingeleitet werden. Diese Einrichtung der Stadt Wien,
die eine dem Gericht vorgelagerte Schiedstelle darstellt, kann von Betroffenen ohne finanziellen Belastungen jederzeit
angerufen werden. Die Entscheidungen der Schlichtungsstelle sind rechtswirksam verbindlich. Anders wie bei Gericht
ist keine rechtsanwaltliche Vertretung notwendig. Es sind auch keine Verfahrenskosten zu tragen.
Von der Wiener Schlichtungsstelle werden jedes Jahr knapp 6.000 Verfahren abgewickelt. Rund ein Drittel davon betrifft
den Mietzins. In mehr als 90 Prozent der Entscheidungen wurde eine unzulässige Verrechnung der Miete festgestellt.
Durchschnittlich sind den Betroffenen rund drei Euro pro Quadratmeter zu viel verrechnet worden. Diese Beträge
müssen vom Vermieter gemäß dem Gesetz rückerstattet werden.
"Die Rechte von Mieterinnen und Mieter können auf diese Weise zumeist auch durchgesetzt werden. Allerdings
müssen die Betroffenen meist den Weg der gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung wählen.
Oftmals kann nur so, den unlauteren Praktiken begegnet werden", betonte Ludwig. Daher sei gerade auch im Sinne
des Konsumentenschutzes eine Reform der geltenden Rechtslage notwendig.
Die Unterstützungsangebote der Stadt Wien
Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses kostenlos überprüft
werden - sowohl vor Abschluss eines Mietvertrages als auch bei bestehenden Mietverhältnissen. Eventuelle Ansprüche
können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse,
Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - etwa Aufzug, Kellerabteil, Balkon, Terrasse etc. - benötigt.
Das Servicetool ist unter http://www.mietenrechner.wien.at
abrufbar.
"Dadurch bieten wir den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit
durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die einhergehende Intransparenz sonst nicht
möglich wäre", betont Ludwig.
Für Überprüfung von Wohnungsangeboten und von bestehenden Mietverhältnissen stehen auch die
ExpertInnen der Mieterhilfe kostenlos zur Verfügung. Sie informieren unter anderem darüber, welche gesetzlichen
Regelungen am Wohnungsmarkt gelten, welche Rechte die MieterInnen haben und welche Verpflichtungen Vermieter und
Makler einhalten müssen. Bei Mietrechtsverletzungen sind die MitarbeiterInnen die erste Anlaufstelle und koordinieren
das weitere Vorgehen zur Durchsetzung der Rechte der BewohnerInnen.
Die ExpertInnen der Mieterhilfe sind über das Mieterhilfe-Telefon unter der Nummer 4000-25900 erreichbar.
Zudem stehen auch die MitarbeitereInnen des InfoCenters des Wiener Wohnbauressorts täglich von 8 bis 20 Uhr
unter Tel. 4000-8000 für Auskünfte rund ums Wohnen zur Verfügung. http://www.mieterhilfe.at
Die Gebietsbetreuungen Stadterneuerung bieten umfassende Information und klären Fragen rund um wohnungs- und
mietrechtliche Themen. Die Mobile Gebietsbetreuung (GB*mobil) unterstützt MieterInnen dabei, ihre Rechte zu
wahren und bietet rasche, unbürokratische und kostenlose Information und Beratung. Online-Informationen -
auch zu überhöhtem Mietzins und Mietzinsminderungen - kompakt strukturiert und verständlich aufbereitet
stehen unter http://www.gbstern.at/teams/gbmobil/fragen-antworten/
Interessierten rasch zur Verfügung. http://www.gbstern.at
Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur
Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen,
zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle zur Klärung rechtlicher
Verfahren bzw. auch bei Differenzen zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.
Die Schlichtungsstelle ist weisungsunabhängig. Für Verfahren, die bei der Schlichtungsstelle anhängig
sind, entstehen den Beteiligten keinerlei Verfahrenskosten. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen ist zudem, dass keine Notwendigkeit für eine anwaltliche Vertretung der Parteien besteht.
http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle
|