Oppositionsanträge zu den Themen Kinderspielzeug, NFC-Bankomatkarten, Inkassogebühren
und Gütezeichen – Team Stronach fordert "Aus für Schadstoffe in Kinderspielzeug"
Wien (pk) - Einen umfangreichen Forderungskatalog zum Thema "Schadstoffe im Kinderspielzeug" legen
die Abgeordneten Kathrin Nachbaur, Waltraud Dietrich und Ulla Weigerstorfer des Team Stronach in Form eines Entschließungsantrags
vor. Zu den gefährlichsten und am häufigsten verwendeten Schadstoffen im Kinderspielzeug zählen
nach wie vor Weichmacher wie Phthalate sowie Schwermetalle, die meist über den Mund oder per Hautkontakt aufgenommen
werden. Negative gesundheitliche Auswirkungen reichen von Allergien über mögliche Krebserkrankungen bis
hin zur Fortpflanzungsunfähigkeit, zeigen die Antragstellerinnen auf. Besonders beunruhigend sei auch die
Tatsache, dass es sich bei den meisten Erkrankungen um einen schleichenden Prozess handelt und die Konsequenzen
oft erst Jahre später sichtbar werden. Die EU-Richtlinien in diesem Bereich sind nach Ansicht der Mandatarinnen
völlig unzureichend, da etwa von den bisher im Kinderspielzeug nachgewiesenen 600 Chemikalien nur 64 Stoffe
konkret verboten sind.
Neben einer umfassenden Information der KonsumentInnen über die tatsächliche Belastungssituation im Bereich
des Kinderspielzeugs (z.B. Kampagnen und Initiativen in Bildungseinrichtungen), sollte der zuständige Minister
nach Meinung des Team Stronach einen Masterplan "Kinderspielzeug" initiieren, der ein Bündel an
Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle der Sicherheit und Qualität der Produkte – ähnlich wie
im Lebensmittelbereich – vorsieht. Wünschenswert wäre auch die Einführung eines freiwilligen Gütesiegels
auf EU-Ebene, das von unabhängigen Stellen vergeben und geprüft werden kann, eine bessere Kontrollmöglichkeit
der Importe in den EU-Raum sowie eine gegenseitige Informationsverpflichtung zwischen der Lebensmittelaufsicht
und den Zollbehörden.
Team Stronach: Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die KonsumentInnen soll evaluiert werden
Der Sozialminister wird in einem Entschließungsantrag des Team Stronach aufgefordert, eine Studie zur Evaluierung
der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die KonsumentInnen in Auftrag zu geben und innerhalb von acht Monaten
über deren Ergebnisse zu berichten. Die neue NFC-Technologie (Near Field Communication), die auf Initiative
der EU, der Banken sowie einiger Konzerne seit einigen Monaten in Österreich mehr oder weniger unauffällig
eingeführt wurde, ermöglicht eine Bezahlung an Bankomatkassen von Kleinbeträgen von bis zu 25 Euro
ohne Einstecken der Karte und Eingabe eines PIN-Codes.
Abgeordnete Waltraud Dietrich gibt zu bedenken, dass diese Methode zwar einen schnelleren Bezahlvorgang an den
Kassen ermöglicht, aber auch einige Risiken und Sicherheitslücken birgt. So lassen sich etwa mit einer
einfachen Smartphone-App wichtige Bankomatdaten ablesen, wie die Höhe der letzten Transaktionen oder der verfügbare
Betrag auf dem Quick-Chip. Dazu müsse man die Karte lediglich in die Nähe eines dementsprechend präparierten
Handys platzieren. Ferner zeigten Erfahrungen aus Großbritannien, dass dort Karten belastet wurden, die Kunden
gar nicht zum Bezahlen ausgewählt haben. Außerdem seien nach Ansicht der Antragstellerin die Auswirkungen
auf das Kaufverhalten nicht abschätzbar. Laut einer Studie der Arbeiterkammer sind bereits jetzt 28 % aller
KonsumentInnen kaufsuchtgefährdet.
Grüner Antrag zum Thema NFC-fähige Bankomat- und Kreditkarten
Auch die Grünen stehen der "Zwangsbeglückung mit NFC-fähigen Bankomat- und Kreditkarten"
sehr kritisch gegenüber und fordern im Rahmen eines Entschließungsantrags eine gesetzliche Regelung,
die sicherstellt, dass jedem Konsumenten ein echtes Wahlrecht (Opt-In-Möglichkeit) für oder gegen die
neue Zahlungstechnologie eingeräumt wird. Abgeordnete Aygül Berivan Aslan (G) weist in der Begründung
u.a. darauf hin, dass sich viele KonsumentInnen über die Risiken der neuen Technologie, die das Missbrauchspotential
des bargeldlosen Zahlens erhöht, wohl noch nicht im Klaren sind. So wurde vor kurzem bekannt, dass es schon
derzeit möglich ist, mit einer einfachen Handy-App via NFC von ebenfalls NFC-fähigen Bankomatkarten Daten
abzurufen und somit eine Übersicht über die letzten Transaktionen oder das Quick-Guthaben zu erhalten.
Mit einem gezielten Angriff könnten zudem sogar Überweisungen initiiert werden, warnt Aslan. Es wäre
deshalb angebracht, es den KonsumentInnen im Voraus selbst zu überlassen, sich für oder gegen die neue
Zahlungsmethode zu entscheiden.
Grüne für Neufassung der Inkassogebühren-Verordnung
In einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen Fraktion wird eine Reform der Inkassogebühren-Verordnung
angeregt. Im Zeitraum von 2011 bis 2012 haben sich mehr als 9.800 Personen mit Beschwerden gegen Inkassoinstitute
an die Arbeiterkammern und den Verein für Konsumenteninformation gewandt, heißt es im Antrag. Die aufgetretenen
Probleme waren vielfältig und reichten von der rechtsgrundlosen Betreibung, einer intransparenten Kostenaufgliederung
bis hin zu unangemessen hohen Inkassogebühren, die oft ein Vielfaches der ursprünglichen Kapitalkosten
betrugen. Experten auf diesem Gebiet, wie z.B. Universitätsprofessor Georg Kodek, schlagen daher eine Neukonzeption
der Verordnung vor, die anstelle einzelner Gebührenposten u.a. eine Gesamtpauschalierung vorsieht. Die Inkassogebühr
soll demnach abgestuft nach notwendigen Betreibungsschritten höchstens 10 % der ausstehenden Forderung betragen
können.
Grüne: KonsumentInnen wünschen sich bessere Lebensmittelkennzeichnung
Die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten an die Informationen über Lebensmittel, deren Produktionsweise
und Beschaffenheit sowie deren Nähr- und Gesundheitswerte sind in den letzten Jahren stark gestiegen, heißt
es in einem von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber eingebrachten Entschließungsantrag. Diesem Informationswunsch
werde die gültige Lebensmittelkennzeichnung, die EU-weit harmonisiert ist, aber nicht immer gerecht. Auf nationaler
Ebene könnten aber freiwillige Modelle entwickelt werden, die z.B. verbesserte Kennzeichnungsvorschriften
für unverpackt abgegebene Waren oder eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung des Angebots in gastronomischen
Betrieben (Restaurants, Kantinen, Schulküchen etc.) vorsehen, schlägt Pirklhuber vor. Er fordert daher
die Bundesregierung auf, in dieser Richtung tätig zu werden und sich zudem auf EU-Ebene für eine verpflichtende
Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten einzusetzen.
|