Parlamentarische Vorlagen: Konsumentenschutz

 

erstellt am
07. 02. 14
11.30 MEZ

Oppositionsanträge zu den Themen Kinderspielzeug, NFC-Bankomatkarten, Inkassogebühren und Gütezeichen – Team Stronach fordert "Aus für Schadstoffe in Kinderspielzeug"
Wien (pk) - Einen umfangreichen Forderungskatalog zum Thema "Schadstoffe im Kinderspielzeug" legen die Abgeordneten Kathrin Nachbaur, Waltraud Dietrich und Ulla Weigerstorfer des Team Stronach in Form eines Entschließungsantrags vor. Zu den gefährlichsten und am häufigsten verwendeten Schadstoffen im Kinderspielzeug zählen nach wie vor Weichmacher wie Phthalate sowie Schwermetalle, die meist über den Mund oder per Hautkontakt aufgenommen werden. Negative gesundheitliche Auswirkungen reichen von Allergien über mögliche Krebserkrankungen bis hin zur Fortpflanzungsunfähigkeit, zeigen die Antragstellerinnen auf. Besonders beunruhigend sei auch die Tatsache, dass es sich bei den meisten Erkrankungen um einen schleichenden Prozess handelt und die Konsequenzen oft erst Jahre später sichtbar werden. Die EU-Richtlinien in diesem Bereich sind nach Ansicht der Mandatarinnen völlig unzureichend, da etwa von den bisher im Kinderspielzeug nachgewiesenen 600 Chemikalien nur 64 Stoffe konkret verboten sind.

Neben einer umfassenden Information der KonsumentInnen über die tatsächliche Belastungssituation im Bereich des Kinderspielzeugs (z.B. Kampagnen und Initiativen in Bildungseinrichtungen), sollte der zuständige Minister nach Meinung des Team Stronach einen Masterplan "Kinderspielzeug" initiieren, der ein Bündel an Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle der Sicherheit und Qualität der Produkte – ähnlich wie im Lebensmittelbereich – vorsieht. Wünschenswert wäre auch die Einführung eines freiwilligen Gütesiegels auf EU-Ebene, das von unabhängigen Stellen vergeben und geprüft werden kann, eine bessere Kontrollmöglichkeit der Importe in den EU-Raum sowie eine gegenseitige Informationsverpflichtung zwischen der Lebensmittelaufsicht und den Zollbehörden.

Team Stronach: Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die KonsumentInnen soll evaluiert werden
Der Sozialminister wird in einem Entschließungsantrag des Team Stronach aufgefordert, eine Studie zur Evaluierung der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die KonsumentInnen in Auftrag zu geben und innerhalb von acht Monaten über deren Ergebnisse zu berichten. Die neue NFC-Technologie (Near Field Communication), die auf Initiative der EU, der Banken sowie einiger Konzerne seit einigen Monaten in Österreich mehr oder weniger unauffällig eingeführt wurde, ermöglicht eine Bezahlung an Bankomatkassen von Kleinbeträgen von bis zu 25 Euro ohne Einstecken der Karte und Eingabe eines PIN-Codes.

Abgeordnete Waltraud Dietrich gibt zu bedenken, dass diese Methode zwar einen schnelleren Bezahlvorgang an den Kassen ermöglicht, aber auch einige Risiken und Sicherheitslücken birgt. So lassen sich etwa mit einer einfachen Smartphone-App wichtige Bankomatdaten ablesen, wie die Höhe der letzten Transaktionen oder der verfügbare Betrag auf dem Quick-Chip. Dazu müsse man die Karte lediglich in die Nähe eines dementsprechend präparierten Handys platzieren. Ferner zeigten Erfahrungen aus Großbritannien, dass dort Karten belastet wurden, die Kunden gar nicht zum Bezahlen ausgewählt haben. Außerdem seien nach Ansicht der Antragstellerin die Auswirkungen auf das Kaufverhalten nicht abschätzbar. Laut einer Studie der Arbeiterkammer sind bereits jetzt 28 % aller KonsumentInnen kaufsuchtgefährdet.

Grüner Antrag zum Thema NFC-fähige Bankomat- und Kreditkarten

Auch die Grünen stehen der "Zwangsbeglückung mit NFC-fähigen Bankomat- und Kreditkarten" sehr kritisch gegenüber und fordern im Rahmen eines Entschließungsantrags eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass jedem Konsumenten ein echtes Wahlrecht (Opt-In-Möglichkeit) für oder gegen die neue Zahlungstechnologie eingeräumt wird. Abgeordnete Aygül Berivan Aslan (G) weist in der Begründung u.a. darauf hin, dass sich viele KonsumentInnen über die Risiken der neuen Technologie, die das Missbrauchspotential des bargeldlosen Zahlens erhöht, wohl noch nicht im Klaren sind. So wurde vor kurzem bekannt, dass es schon derzeit möglich ist, mit einer einfachen Handy-App via NFC von ebenfalls NFC-fähigen Bankomatkarten Daten abzurufen und somit eine Übersicht über die letzten Transaktionen oder das Quick-Guthaben zu erhalten. Mit einem gezielten Angriff könnten zudem sogar Überweisungen initiiert werden, warnt Aslan. Es wäre deshalb angebracht, es den KonsumentInnen im Voraus selbst zu überlassen, sich für oder gegen die neue Zahlungsmethode zu entscheiden.

Grüne für Neufassung der Inkassogebühren-Verordnung
In einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen Fraktion wird eine Reform der Inkassogebühren-Verordnung angeregt. Im Zeitraum von 2011 bis 2012 haben sich mehr als 9.800 Personen mit Beschwerden gegen Inkassoinstitute an die Arbeiterkammern und den Verein für Konsumenteninformation gewandt, heißt es im Antrag. Die aufgetretenen Probleme waren vielfältig und reichten von der rechtsgrundlosen Betreibung, einer intransparenten Kostenaufgliederung bis hin zu unangemessen hohen Inkassogebühren, die oft ein Vielfaches der ursprünglichen Kapitalkosten betrugen. Experten auf diesem Gebiet, wie z.B. Universitätsprofessor Georg Kodek, schlagen daher eine Neukonzeption der Verordnung vor, die anstelle einzelner Gebührenposten u.a. eine Gesamtpauschalierung vorsieht. Die Inkassogebühr soll demnach abgestuft nach notwendigen Betreibungsschritten höchstens 10 % der ausstehenden Forderung betragen können.

Grüne: KonsumentInnen wünschen sich bessere Lebensmittelkennzeichnung
Die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten an die Informationen über Lebensmittel, deren Produktionsweise und Beschaffenheit sowie deren Nähr- und Gesundheitswerte sind in den letzten Jahren stark gestiegen, heißt es in einem von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber eingebrachten Entschließungsantrag. Diesem Informationswunsch werde die gültige Lebensmittelkennzeichnung, die EU-weit harmonisiert ist, aber nicht immer gerecht. Auf nationaler Ebene könnten aber freiwillige Modelle entwickelt werden, die z.B. verbesserte Kennzeichnungsvorschriften für unverpackt abgegebene Waren oder eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung des Angebots in gastronomischen Betrieben (Restaurants, Kantinen, Schulküchen etc.) vorsehen, schlägt Pirklhuber vor. Er fordert daher die Bundesregierung auf, in dieser Richtung tätig zu werden und sich zudem auf EU-Ebene für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten einzusetzen.

 

 

 

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